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Die steueroptimale Rechtsform

Die steueroptimale Rechtsform

Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs gelten als die Gewinner der Steuerreform. Rechnet man jedoch mit dem spitzen Bleistift, ergibt sich ein völlig anderes Bild.

"Die eigentlichen Gewinner der Steuerreform sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG", so die Schlagzeilen der meisten Wirtschaftsmagazine noch vor wenigen Monaten. Eine Gewinnversteuerung mit nur noch 25 Prozent und die Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften ab dem Jahr 2001 verlockten zu diesen allzu euphorischen Meldungen. Rechnet man jedoch mit spitzem Bleistift genau nach und vergleicht die Steuerbelastung für Gewinne zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften, zeigt sich ein völlig anderes Bild.

Steuerlich betrachtet fährt man bei voller Gewinnentnahme tatsächlich mit der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft am günstigsten. Damit liegen 85 Prozent aller kleinen und mittelständischen Betriebe und jeder zweite Existenzgründer voll im Trend. Warum diese Rechtsformen gegenüber Kapitalgesellschaften besser abschneiden, liegt an den folgenden Umständen:

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren in punkto Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 48.000 Mark.

Übersteigt der Gewerbeertrag bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften 48.000 Mark, greift die vorteilhafte Staffelregelung. Für den übersteigenden Betrag wird der Messbetrag dabei in Stufen von jeweils 24.000 Mark von einem Prozent auf bis zu fünf Prozent erhöht.

Seit dem 1. Januar 2001 dürfen Einzelunternehmer und Personengesellschaften das 1,8-fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen.

Der Spitzensteuersatz sinkt kontinuierlich von derzeit 48,5 auf nur mehr 42 Prozent im Jahr 2002.

Tipp: Bitten Sie Ihren Steuerberater um eine Vergleichsrechnung, mit welcher Rechtsform Sie steuerlich günstiger fahren.

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