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Die Tricks mit dem Urlaubsattest

Sonderurlaub auf Attest - immer wieder reagieren Mitarbeiter mit einer Krankschreibung, wenn der Chef nicht alle Urlaubswünsche erfüllt. So kommen Sie den schwarzen Schafen unter den Krankgeschriebenen auf die Spur.

Sie haben den Urlaub abgelehnt, kurz darauf flattert ein gelber Schein auf Ihren Schreibtisch: Kein Wunder, dass Arbeitgeber in solchen Fällen Böses vermuten, meist jedoch keine Beweise haben.

Berechtigte Zweifel

Wer sich Klarheit verschaffen will, sollte die folgenden Fragen beantworten. Ein einziges "Ja" ist Grund genug, den Fall genauer zu überprüfen:

Fällt die Krankschreibung zufällig in die ursprünglich geplante Urlaubszeit?

Fällt die Krankschreibung in die Urlaubszeit des Partners Ihres Mitarbeiters?

Ist der Mitarbeiter bereits dafür bekannt, vor oder nach einem genehmigten Urlaub ein paar Tage krank zu werden, so dass sich der "Urlaub" verlängert?

Wurde ein Flug - vielleicht auch nur der Hin- oder Rückflug - bereits vor der Krankmeldung genau passend zur Krankenzeit gebucht?

Wer Zweifel an der Krankschreibung hat, kann von der Krankenkasse verlangen, dass sie den Medizinischen Dienst einschaltet, um die Krankschreibung zu überprüfen.

Gelber Schein von der Insel

Wenn sich Mitarbeiter im Urlaub krankmelden, dann müssen sie bestimmte Regeln einhalten:

Der Mitarbeiter muss ein ärztliches Attest vorlegen, auch wenn er im Ausland erkrankt.

Der Arbeitgeber ist so schnell wie möglich zu informieren. Bei einem Auslandsurlaub sollte das Attest über die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag vorliegen - zumindest per Fax vorab und dann später auf dem Postweg.

Der Mitarbeiter muss eine Adresse und eine Telefonnummer angeben, unter der er während des Urlaubs regelmäßig zu erreichen ist.

Noch mehr Urlaub

Wenn sich der Mitarbeiter an diese Vorschriften hält, dann hat der Anspruch darauf, dass die Tage, an denen er krank war, nicht als Urlaub gelten.

(jw)

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