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Diebe kaum noch fristlos kündbar

Chefs im Handwerk haben es künftig schwerer, diebische Mitarbeiter sofort loszuwerden. Heizungsbauer Frank Eilers will trotz der neuen Rechtsprechung konsequent kündigen - aus gutem Grund.

Ob in der Kasse Geld fehlt oder Material in der Werkstatt: Die Zeiten, in denen ein Mitarbeiter schon bei Kleinstbeträgen nach einem Diebstahl fristlos entlassen werden kann, scheinen vorbei.

Die Gerichte werden bei solchen "Bagatellkündigungen" künftig eher auf Seiten der Mitarbeiter stehen, befürchtet der Arbeitsrechtler Björn Gaul. Besonders ältere Mitarbeiter, die länger als zwölf Jahre ohne Vorfälle im Betrieb arbeiten, dürften mit milde gestimmten Richter rechnen.

"Völlig an der Praxis vorbei"

Für Frank Eilers ist der dieser Wandel in der Rechtsprechung ein Unding. "Das geht völlig an der Praxis vorbei. Bei Diebstahl ist das Vertrauensverhältnis zerstört, schon beim ersten Mal, ganz egal, wie lange ein Mitarbeiter bereits im Betrieb ist, ohne sich etwas zuschulden kommen zu lassen", meint der Heizungsbaumeister aus Hude. Und nicht nur das: "Wie soll ich denn die Grenze ziehen, ob das ein Bagatellbetrag ist?"
Klare Linie: "In jedem Fall kündigen"

Für Eilers sind die Konsequenzen klar. Vorsorglich will der Handwerker einen klaren Hinweis zur drohenden Kündigung bei Diebstahl in jeden Arbeitsvertrag aufnehmen.

Und sollte doch einmal etwas passieren? "Dann werde ich dem Mitarbeiter in jedem Fall kündigen, ganz egal, wie groß der Betrag ist und wie lange derjenige schon bei uns ist." Geht die Sache vor Gericht, und bekommt der Mitarbeiter dort recht, dann werde er eben eine Abfindung zahlen.

"Die Kündigung ist auf jeden Fall ein Exempel für die anderen Mitarbeiter. Und mit etwas Glück findet man ja noch einen vernünftigen Richter, der das auch so sieht."

Wie Sie Vorsorge treffen, um Ihr Eigentum zu schützen und sich möglichst schnell von diebischen Mitarbeitern trennen zu können, lesen Sie hier.


(jw)

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