Haben Sie stichhaltige Argumente, die gegen eine private Nutzung sprechen? Dann ist der Fiskus in Zugzwang.
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Steuern

Dienstwagen: Finanzamt muss Privatfahrten beweisen

Mit guten Argumenten lässt sich die private Nutzung eines Dienstwagens widerlegen. Einfach ist das allerdings nicht.

Der Fall: Ein Unternehmer streitet mit dem Finanzamt um die private Nutzung eines betrieblichen Ford Rangers. Das Finanzamt stellt einen steuerpflichtigen privaten Nutzungsanteil fest und argumentiert mit dem Anscheinsbeweis: Jedes betriebliche Fahrzeug, das privat genutzt werden kann, werde nach aller Lebenserfahrung tatsächlich privat genutzt. Dass der Familie des Unternehmers drei privat auf ihn zugelassene Kleinwagen zur Verfügung stehen, lässt der Fiskus nicht gelten, da deren Status nicht mit dem Ford Ranger vergleichbar seien.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster schließt sich der Argumentation des Unternehmers an. Zwar spreche die Lebenserfahrung wirklich für eine private Nutzung. Diesen Anscheinsbeweis habe der Unternehmer jedoch erschüttert: Der Wagen werde arbeitstäglich im Betrieb als Zugmaschine und Fahrzeug für die 20 Mitarbeitenden benötigt.

Der Unternehmer betreibe seinen Betrieb nur in Nebentätigkeit. Zudem befänden sich Wohnung und Betrieb auf dem gleichen Grundstück. Daher sei eine Privatnutzung nur sehr eingeschränkt möglich gewesen. Außerdem habe der Unternehmer für private Anlässe nachweislich alternative Lösungen gefunden und den Ford Ranger nicht benötigt. So habe er zum Beispiel für dem Umzug einer Tochter einen Transporter geliehen.  

Daher hätte sich das Finanzamt private Fahrten nachweisen müssen, statt sich auf den Anscheinsbeweis zu verlassen. (Urteil vom 15. September 2022, Az. 6 K 2688/19 E, zur Revision zugelassen)

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