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Steuern

Diese Scheidungskosten können Sie von der Steuer absetzen

Eigentlich sind Prozesskosten für eine Scheidung nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme gibt es, wenn es um zu versteuernden Unterhalt geht.

Der Fall: Die 2014 geschiedenen Eheleute hatten sich zunächst auf die Höhe des Unterhalts geeinigt. Einig waren sich die beiden auch darin, dass er den Unterhalt als Sonderausgaben von der Steuer absetzt und sie den Betrag ihrerseits als sonstige Einkünfte versteuert. Zum Streit kam es kurz darauf über die Höhe des Unterhalts. Die Frau verlangte höhere Zahlungen, der Mann wollte das verhindern. Die beiden einigten sich schließlich in einem Vergleich. Die Kosten des Streits wollte die Frau danach in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt lehnte das ab.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster sah den Fall anders. Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Eheleuten handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um sonstige Einkünfte der Ehefrau. In dem Verfahren sei es demnach um Erzielung höherer steuerpflichtiger Einkünfte gegangen – und damit seien die Prozessführungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. (Urteil vom 3. Dezember 2019, Az. 1 K 494/18 E)

Tipp: Der Fall wurde zur Revision zugelassen. Falls das Finanzamt die Prozesskosten in Ihrem Fall nicht berücksichtigt, können Sie Einspruch einlegen, sich auf dieses Urteil berufen und ein Ruhen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.

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