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Digitale Zeitarbeiter

Büro-Software über das Internet zu mieten, kann sich lohnen. Das Angebot an Lösungen wächst – gerade für kleinere und mittlere Betriebe.

Büro-Software über das Internet zu mieten, kann sich lohnen. Das Angebot an Lösungen wächst gerade für kleinere und mittlere Betriebe.

Fachleute sprechen von Software as a Service (SaaS) oder Application Software Providing (ASP). Das Geschäftsmodell: IT-Firmen stellen auf Internetservern Software bereit, die Kunden über den Browser nutzen können. Installation und Softwarepflege auf dem PC entfällt. Der Anbieter sorgt dafür, dass die IT immer auf dem aktuellen Stand ist. Kunden zahlen für die Nutzung der Software Miete.

Handwerker können auf dieser Basis für relativ wenig Geld an teure IT gelangen. Immer allerdings handelt es sich um ein Produkt von der Stange. Änderungen und Anpassungen an spezifische Gegebenheiten im Betrieb sind nur bedingt möglich.

Mieten statt kaufen?

Ob SaaS oder ASP Sinn macht, ist zuallerst eine Geldfrage: Wenn die Software sehr teuer ist, sollten Handwerker überlegen, sie zu mieten, sagt Udo Kaethner. Dies zumal, wenn der Betrieb das Programm nur gelegentlich benötigt. Der Betriebsberater bei der Handwerkskammer Lüneburg-Stade hält Miete auch für eine gute Lösung, um Software vor dem Kauf eine Weile in der Praxis zu testen. Unrentabel werde ASP oder SaaS bei langen Vertragslaufzeiten.

Von welchen Angeboten können Betriebe profitieren? Sinnvoll sein kann es, Geschäftspapiere zu scannen und digital bei einem Dienstleister zu archivieren, sagt Kaethner. Mietsoftware biete sich zudem für Kooperationen im Handwerk an. Jeder Betrieb könne so etwa jederzeit auf gemeinsame Projektdatenzugreifen. Als weiteres Beispiel nennt der Betriebberater Lösungen, die Präsentationen bei Kunden via Internet und Telefon ermöglicht. Auch CAD-Lösungen kämen in Betracht.

Handwerker sparen sich so nicht nur das Geld für die Anschaffung. Sie müssen auch nicht in die Tasche greifen, wenn die Software nicht so läuft, wie sie soll. Der Vermieter steht in der Pflicht, sie instand zu halten, stellt die Anwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff klar. Doch mancher hält dafür die Hand auf. Die Expertin der IT-Recht-Kanzlei in München hält es für problematisch, wenn Softwareanbieter zusätzlich zur Vergütung des ASP-Vertrages eine Pflegegebühr verlangen.

Anders verhalte es sich bei Updates, Upgrades und neuen Funktionen. Diese Leistungen gehören nicht zu den Pflichten des Vermieters und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Häufig werde neben dem ASP-Vertrag ein Pflegevertrag abgeschlossen, erklärt Keller-Stoltenhoff.

Unbedingt zu hinterfragen: Wie sicher sind die Daten auf dem Server der IT-Firma verfügbar? Und: Stellt sie der Vermieter nach Ablauf des Vertrages in einem gängigen Format zur Verfügung?

Lösungen für Betriebe

Der Markt ist umkämpft. Branchenriesen wie Google oder Microsoft buhlen mit Büro-Anwendungen um Kunden. Spezialisten wie SAP, Datev oder Sage bieten betriebswirtschaftliche IT-Lösungen. Und Sicherheitsfirmen ziehen Bollwerke im Netz hoch, die Viren und Trojaner erst gar nicht bis zu Rechnern ihrer Kunden vordingen lassen. Dazu kommen kleinere IT-Dienstleister. Von der Lösung für Webkonferenzen bis zum virtuellen Projektbuch reicht das Angebot. Einen Überblick über einige IT-Lösungen finden Sie hier: Software aus der Steckdose

(mfi)

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