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Recht

Gewerbeabfallverordnung: Viele Entsorger bangen ums Handwerk

Aus Sicht vieler Handwerker bedeuten die neuen Regeln der Gewerbeabfallverordnung vor allem überflüssige Bürokratie. Mit ihrer Kritik sind sie nicht alleine. Die kommunalen Entsorger stärken ihnen den Rücken.

Auf einen Blick:

  • Laut der neuen Gewerbeabfallverordnung müssen Betriebe die Mülltrennung seit August 2017 dokumentieren.
  • Für kleinere und mittlere Unternehmen gibt es keine Ausnahme bei den neuen Dokumentationspflichten.
  • Kritik kommt von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung. In dem Verband sind viele Abfallentsorger der Kommunen organisiert.
  • Die Arbeitsgemeinschaft sieht insbesondere kleine Handwerksbetriebe stark benachteiligt: Denn sie könnten im Gegensatz zu größeren Unternehmen keine Arbeitskraft allein für die Dokumentation abstellen.
  • Weiterer Kritikpunkt des Verbandes: Es ist noch nicht geklärt, ob Kopien für die Dokumentation reichen oder ob es zwingend Originale sein müssen.

Seit Anfang August ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Vor allem die neuen Dokumentationspflichten sorgen bei Handwerksunternehmern für Unmut. Denn sie müssen Abfälle jetzt nicht nur trennen, sondern die Trennung auch noch dokumentieren.

Keine Ausnahmen für KMU bei Dokumentationspflichten

In ihrer Kritik bekommen Handwerker Rückendeckung von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA). „Kleine und mittelständische Unternehmen werden dies kaum leisten können“, schreibt der Verband, in dem vor allem die mechanisch biologischen Anlagenbetreiber organisiert sind – darunter viele kommunale Entsorger.

Nach Einschätzung von Sprecherin Johanna Weppel ist die Dokumentation mit erheblichem Aufwand verbunden. Schließlich gehörten dazu unter anderem Lagepläne, Fotos sowie Wiege- und Übernahmescheine. Insbesondere sei nicht nachzuvollziehen, dass die neuen Dokumentationspflichten ausnahmslos für alle Betriebsgrößen gelten. „Handwerksbetriebe mit drei Mitarbeitern müssen die Abfallentsorgung genauso dokumentieren wie ein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern“, kritisiert Weppel. Die könnten im Gegensatz zu größeren Unternehmen aber keinen Mitarbeiter allein für die Dokumentation abstellen, da sie im Arbeitsalltag ganz andere Aufgaben stemmen müssten.

Reichen Kopien für die Dokumentation oder müssen es Originale sein?

Mit Bürokratie sind die neuen Regeln auch für Entsorgungsbetriebe verbunden, denn sie müssen Handwerksbetrieben beispielsweise Wiege- und Übernahmescheine ausstellen. Nach Einschätzung von Weppel sei das „leistbar“. Dennoch sieht sie dabei ein Problem, das Handwerksbetriebe ebenfalls betrifft.

„Die Systeme der Entsorger sind häufig so eingerichtet, dass nur Durchschläge von Wiege- und Übernahmescheinen herausgegeben werden“, sagt sie. Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Sie bekommen immer nur einen Durschlag der Scheine, wenn sie bei einem Abfallbetrieb Müll entsorgen. Und genau das könnte nach Einschätzung der ASA-Sprecherin bei Kontrollen Schwierigkeiten bereiten.

Denn bisher sei nicht abschließend geklärt, ob für die Dokumentation eine Kopie des Durchschlags reiche. Mit der Zeit werde sich zeigen, ob die Ordnungsbehörden auch Kopien akzeptieren. Sollten die zuständigen unteren Abfallbehörden die gleichen Maßstäbe anlegen wie die Finanzämter, dürften Kopien der Durchschläge nicht reichen. Schließlich akzeptieren die Finanzämter nur Originale, sagt Weppel.

Bislang fehlt eine offizielle Umsetzungshilfe für die neue Gewerbeabfallverordnung

„Es ist eine Verordnung auf den Weg gebracht worden, die keine Hilfe darstellt, sondern durch fehlende Informationen sowohl die Abfallerzeuger als auch die Abfallentsorger eher irritiert“, sagt die ASA-Sprecherin. Um die neue Gewerbeabfallverordnung tatsächlich in die Praxis umsetzen zu können, sei eine Umsetzungshilfe erforderlich. Zwar hätten die Ministerien für Anfang 2018 eine Umsetzungshilfe zugesagt, so die ASA. Doch das sei zu spät.

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