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Doppelter Einspruch

Nach einem Einspruch gegen den Steuerbescheid ist ein zweiter möglich. Doch nicht für jeden Steuerzahler.

Sie haben Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamtes eingelegt und in allen Punkten Recht bekommen? Doch nun stellen Sie fest, dass Sie dabei einen wichtigen Punkt vergessen hatten? In diesem Fall können Sie auch gegen den neuen Bescheid Einspruch einlegen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Finanzverwaltung alle von Ihnen angeführten Punkte geändert hat. Denn in solchen Fällen erlässt der Fiskus einen sogenannten Abhilfebescheid. Weist das Finanzamt jedoch auch nur einen einzigen Ihrer Einspruchspunkte ab, so trifft es stattdessen eine Einspruchsentscheidung.

Wie der Bundesfinanzhof nun entschied, können Sie gegen eine Einspruchsentscheidung keinen neuen Einspruch einlegen. Es bleibt nur der Klageweg. Bei einem Abhilfebescheid ist hingegen ein Einspruch möglich.

Bundesfinanzhof: Aktenzeichen IX R 47/05

(jw)

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