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Recht

Drohnenflug: Einfach fliegen, das geht nicht!

Dieser Betrieb setzt bei Dachinspektionen Drohnen ein. Um Kunden diesen Service bieten zu können, war einiges an Vorbereitung nötig.

Auf einen Blick:

  • Melanie Kahle von Stolberg Bedachungen kennt sich mit dem Drohnenflug aus. Die Unternehmerin hat einen Kenntnisnachweis erworben und setzt die Technik seit mehreren Jahren ein.
  • Der Betrieb nutzt Drohnen zum Beispiel für Dachinspektionen, die Aufmaßerstellung oder die Baudokumentation.
  • Kunden reagieren in der Regel positiv auf den Einsatz der Technik. Meist erteilen sie gerne die nötige Zustimmung für den Flug über ihr Wohngebäude.

Zur Dachinspektion müssen Handwerker heute nicht mehr zwangsläufig aufs Dach steigen. Dank moderner Technik geht das auch anders. „Wir setzen seit 2015 unsere Drohne ein“, sagt Melanie Kahle von Stolberg Bedachungen. Bevor der Betrieb die Technik einsetzen konnte, hat sich die Betriebsinhaberin intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, was beim Drohnenflug rechtlich zu beachten ist.

Das Rüstzeug für den Drohnenflug

Deshalb weiß Kahle: „Wir müssen einige Auflagen erfüllen, damit wir die Drohne gewerblich einsetzen können.“ Aus diesem Grund hat sie auch einen Kenntnisnachweis erworben – bei einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle. Ein Kinderspiel war das für sie nicht: „Um zu bestehen, muss man sich gut auf die Prüfung vorbereiten.“ Die Unternehmerin hat es geschafft und seither ist sie in dem Handwerksbetrieb für die Steuerung der Drohne zuständig. Eingesetzt wird sie zum Beispiel:

  • bei Dachinspektionen,
  • für Schadensanalysen nach Stürmen,
  • zur Aufmaßerstellung und
  • zur Baudokumentation.

Technik und schriftliche Zustimmung: So reagieren Kunden

Dieser Service kommt bei Kunden gut an, so Kahle: „Die meisten Kunden sind interessiert an der Technik und lassen sich gerne alles erklären“, berichtet die Firmenchefin. Die Technik mache etwas her, schließlich sehe sonst kaum jemand sein Dach von oben. Nach den Erfahrungen von Kahle geben die meisten Kunden deshalb auch bereitwillig ihre Einwilligung für den Flug über das Wohngebäude.

Und die ist wichtig: „Ohne die Zustimmung der Betroffenen ist der Drohnenflug über Wohngebäuden nicht erlaubt“, weiß die Drohnenpilotin. Wenn sie mit einem Multikopter über ein Mehrfamilienhaus fliegen soll, geht Kahle einen anderen Weg: „Ich hole mir die Genehmigung von einem Eigentümer oder vom Verwalter“, berichtet sie. Zudem hänge sie ein Schild an die Tür des Gebäudes, um alle Bewohner über Datum und Zeitfenster des Fluges zu benachrichtigen.

„Damit ich so vorgehen kann, benötige ich aber vorab eine Sondererlaubnis von der Luftfahrbehörde zum Überfliegen von Wohngebieten“, sagt Kahle. Das sei aber weniger Aufwand, als sich von allen betroffenen Anwohnern und Nachbarn das Einverständnis einzuholen.

Tipps für Kollegen, die auch Drohnen einsetzen wollen

Ob Sondergenehmigungen, Flugbuch oder Nachrichten für Luftfahrer (NfL) – Kahle beschäftigt sich nach wie vor intensiv mit dem Thema Drohnenflug. „Es gibt rechtlich einiges zu beachten und so ergeben sich immer wieder neue Fragen“, sagt die Unternehmerin. Daher stehe sie mit der Luftfahrtbehörde auch in engem Austausch.

Für Kollegen, die im Betriebsalltag auch Drohnen einsetzen möchten, hat Kahle einen Tipp: „Man muss sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.“ Einfach so zu fliegen, gehe nicht. Wem das zu viel Aufwand ist, muss auf den Einsatz der Technik allerdings nicht zwangsläufig verzichten: „Ich fliege gelegentlich im Auftrag von Kollegen“, so Kahle.

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Foto: Simona Bednarek / bednarek photography
Foto: zephyr_p - stock.adobe.com Drohne wird von einem Mann gesteuert.

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