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Datenschutz-Grundverordnung

Info-Broschüre: Das ist wegen der DSGVO bei Fotos zu beachten

Auch bei Porträtfotos ist die Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Die Änderungen liegen aber im Detail, beruhigt die Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg. Und legt eine Broschüre vor, um aufzuklären.

Fotos, auf denen eine Person zu erkennen ist, enthalten personenbezogene Daten. Und damit kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Doch was bedeutet das für die Anfertigung und Verwendung von Personenfotos eigentlich genau?

Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg wurde in den letzten Wochen mit Anfragen zu diesem Thema überhäuft. Deshalb hat sie jetzt reagiert und die Broschüre Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien – Rechtliche Anforderungen unter der DS-GVO vorgelegt.

Schon nach bisheriger Rechtslage habe es strenge Vorschriften gegeben, heißt es darin. Die Änderungen, die sich durch die DSGVO ergeben, seien daher „primär im Detail neu“. Schritt für Schritt wird in dem 9-seitigen Dokument beantwortet:

  • was bei der Anfertigung und Verwendung von Personenfotos zu beachten ist,
  • welche Informationspflichten gegenüber den abgebildeten Personen bestehen,
  • welche Besonderheiten für Fotografien im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen gelten und
  • ob der bereits genutzte Fotobestand weiterhin genutzt werden kann. (red)

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