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Keine Kohle? Kurzschluss!

Ein Maler sieht Rot

Er hat hart gearbeitet. Er ist nicht bezahlt worden. Da hat ein Subunternehmer den Hammer ausgepackt und sein Werk wieder zerstört – in einer Bankfiliale.

Der Maler und Lackierer musste sich jetzt für seine „brachialen Methoden“ vor dem Amtsgericht Wetter (Nordrhein-Westfalen) verantworten, berichtet die Netzzeitung Der Westen. Der Auftrag des Anstoßes war zunächst alles andere als spektakulär, der Handwerksunternehmer hatte an einer Zwischendecke in einer Bankfiliale in Herdecke gearbeitet.

Anfang März erreicht ihn die „Hiobsbotschaft“: Der Unternehmer, der ihn als Subunternehmer eingesetzt hatte, musste Insolvenz anmelden. Der Angeklagte sollte auf 4.000 Euro verzichten. Was ihn wahrscheinlich ausrasten ließ: Kurz zuvor hatte er bereits 60.000 Euro verloren, weil „ihn ein Auftraggeber nicht bezahlen konnte“.

Mit dem Hammer die Decke der Bank bearbeitet – lesen Sie die nächste Seite.

Eifrig Löcher in die Decke geschlagen

Der 31-Jährige hatte seine Aktion bereits zwei Tage vorher angekündigt, aber auch ein „eilig ausgesprochenes Hausverbot“ konnte ihn nicht aufhalten: Am 5. März dieses Jahres betrat er „mit einem Hammer bewaffnet“ die Geschäftsräume der Bank und „schlug eifrig Löcher in die gerade fertiggestellte Decke“. Der Schaden der Aktion war laut Der Westen fast deckungsgleich mit dem Geld, das ihm vorenthalten wurde: 4.300 Euro.

Vor dem Gesetz ist das kein gerechter Ausgleich, der Maler hat jetzt auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Im Laufe der Verhandlung ist deutlich geworden, was die miese Zahlungsmoral letztlich anrichten kann: Der Mann hat seinen Betrieb verloren, momentan lebt er von Sozialleistungen.

Das Strafmaß: 20 Tagessätze á 15 Euro – und den Hammerschaden soll der Maler beheben. Amtsrichter Heinz-Dieter Beckmann hat ihm „bei allem Verständnis“ auch noch diesen Satz mit auf den Weg gegeben: „Erst nachdenken, dann etwas tun.“ Ob er damit auch auf die Auswahl der Auftraggeber anspielt, geht aus dem Text nicht hervor.


(sfk)

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