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Hyperlinks

Eingeschränkte Haftung für Hyperlinks

Wer eine Website mit redaktionellen Inhalten betreut, muss zukünftig Hyperlinks weniger genau prüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Online-Medien sind nur für einen fremden Link verantwortlich, wenn dessen Strafbarkeit sofort erkennbar ist.

Der Bundesgerichtshof begründete dies mit dem Interesse an der Meinungs- und Pressefreiheit. In diesem Sinne dürften keine zu strengen Anforderungen an die Prüfung von Hyperlinks gestellt werden, wenn diese nur den Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen erleichtern.

Das Urteil ist zunächst auf Presseorgane und Online-Magazine beschränkt. Es könnte jedoch auf jede Website übertragen werden, da die Haftung auf Seiten mit offensichtlicher Rechtswidrigkeit beschränkt ist. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die "sinnvolle Nutzung des Web ohne den Einsatz von Links zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre", teilt das Gericht mit.

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