Foto: Michael Zapf

Panorama

Elbphilharmonie: Mit dem Zollstock in die „Stolperfalle“

Ein Handwerksmeister hat die Treppen der Elbphilharmonie inspiziert. Sein Urteil: unheimlich schön – mit unheimlichen Fehlern.

Auf einen Blick:

  • Besucher stürzen immer wieder auf den Treppen der Elbphilharmonie

  • Tischlermeister Michael Glunz hat sich die „Elphie“ angesehen – mit dem Zollstock

  • Legt man Glunz' Messergebnisse zugrunde, verstoßen die Treppen gegen DIN-Normen

  • Ein Treppenexperte sagt: „Wenn die Abweichungen stimmen, hätte es keine Abnahme geben dürfen“

Treppenbauer Michael Glunz (60) hält sich mit der rechten Hand am Geländer fest, er „tastet“ sich hinab: „Der Mann, der von Berufs wegen Treppen steigt, muss sichtlich aufpassen, um nicht selbst zu stolpern.“ Es ist die zentrale Szene einer Reportage, die im Stern erschienen ist. Die Überschrift: „Eleganz mit Tücken“. Das Hamburger Magazin nennt den Text „eine Posse vom rechten Maß“.

Glunz hat sich gemeinsam mit einem Journalisten ein Gebäude angesehen, das 789 Millionen Euro gekostet haben soll und damit die ursprünglichen Planungskosten um das Zehnfache überschritten hat. Aber darum geht es hier nicht, es geht lediglich um die Treppen der Elbphilharmonie – auch die sind ins Gerede gekommen.

Etliche Stürze in der „Stolperfalle“

Erst Mitte April hatte das Hamburger Abendblatt über „etliche Stürze“ in der „Stolperfalle“ berichtet. Der Entwurf des Schweizer Architekturbüros Herzog & de Meuron sei zwar „einzigartig“, doch dummerweise würden die Treppen „manchmal wie eine einzige Fläche wirken“. In acht Fällen, schreibt jetzt der Stern, seien Besucher derart schwer gestürzt, dass der Rettungswagen kommen musste.

Glunz ist erst einmal begeistert, als er die „Elphie“ betritt. „Sieht schick aus“, zitiert ihn der Stern. „Nicht nur schick, sondern richtig geil“, sagt er im Gespräch mit handwerk.com. Der Stern-Text sei insgesamt „relativ harmlos“ ausgefallen, das Magazin schreibe zwar viel über die Geschichte, die Formeln und Regeln des Treppenbaus, auch über das Schrittmaß, das stellenweise zu groß sei.

Mehr als 5 Millimeter Abweichung nicht zulässig

Aber eines stehe nicht in dem Artikel: Die Steigungen der Stufen würden untereinander mehr als 5 Millimeter variieren, das habe er mit seinem Zollstock ganz leicht nachmessen können. Und damit würden die Stufen der Zugänge zum großen Saal der Elbphilharmonie gegen eine DIN-Norm verstoßen, an die sich jeder Treppenbauer halten müsse.

Die DIN 18065:2011-06 legt im Abschnitt 7 (Toleranzen) Folgendes fest: „7.3. Von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe darf die Abweichung der Istmaße untereinander [...] nicht mehr als 5 mm betragen. 7.4. Das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe darf höchstens 5 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen [...].“

Wer hat die Treppen abgenommen?

Dass die Treppen eigentlich abgesperrt werden müssten, sagt ein Treppenexperte auf Nachfrage von handwerk.com. Mit dieser Aussage möchte der Mann lieber anonym bleiben: „Wenn die Abweichungen stimmen, hätte es keine Abnahme geben dürfen. Und auch keine Ausnahme. Dann gehört vor die Treppen ein Absperrband.“ Und er stellt eine Frage: „Wer hat die Treppen zum großen Saal abgenommen? Das Abnahmeprotokoll würde ich mir gerne ansehen.“

Gute Idee. Leider stellt uns die Hamburger Behörde für Kultur und Medien kein Abnahmeprotokoll zur Verfügung. Die Treppen der Elbphilharmonie seien selbstverständlich nach der geltenden Bauvorschrift und der geltenden DIN geplant und genehmigt worden, sagt Pressesprecher Enno Isermann: „Die Bauabnahme erfolgte in verschiedenen Schritten durch die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden.“

So ganz sicher scheint sich der Auftraggeber aber auch nicht zu sein. Und hat vorsorglich gleich schon die Schuldigen ausgemacht. Ahnen Sie, wer es ist? Im Sommer, sagt Isermann, sollen die Markierungen an den Treppen der Zugänge zum Großen Saal überarbeitet werden: „In diesem Zuge werden wir auch die Stufen nachmessen lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Planungen im Einzelfall von den Handwerkern nicht korrekt umgesetzt worden sein sollten, würden wir dies selbstverständlich im Rahmen der Gewährleistung korrigieren lassen.“

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