AdobeStock_273120755-web.jpeg
Foto: thodonal - stock.adobe.com

Steuern

ELSTER: Belege können Sie jetzt digital nachreichen!

Ein kleiner digitaler Fortschritt: Belege zu Steuererklärungen können Sie per ELSTER nun in allen Bundesländern digital nachreichen.

Nach Aufforderung zur Nachreichung durch das Finanzamt ist die Übermittlung von Anhängen nun mit einem gesonderten Formular möglich: der „Belegnachreichung zur Steuererklärung“. Das gilt für die folgenden Steuererklärungen:

  • Einkommensteuerklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • E-Bilanz
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
  • Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mitteilt, können die Belege ausschließlich im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst sei die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich. Es könnten auch Belege für vergangene Veranlagungszeiträume übermittelt werden, beginnend mit demVeranlagungsjahr 2016.

    Tipp: Sie wollen beim Thema „Steuern und Corona“ auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

    Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

    Das könnte Ihnen auch gefallen: