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Mobil-Rechnung

Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen

Eltern können die Zahlung der Handy-Gebühren ihrer Kinder verweigern, wenn sie dem Mobilfunkvertrag nicht zugestimmt haben ...

Eltern können die Zahlung der Handy-

Gebühren ihrer Kinder verweigern, wenn sie dem

Mobilfunkvertrag nicht zugestimmt haben. Grund: Zwischen einem

Mobilfunkanbieter und einem Minderjährigen kann laut der

Zeitschrift "connect" ohne Mitwirkung der Eltern kein

rechtsgültiger Vertrag zustande kommen. Verkäufer, die

Jugendlichen trotzdem ein Handy mit Kartenvertrag verkaufen,

müssen das Gerät auf Wunsch der Eltern wieder zurück nehmen.

Lediglich Prepaid-Angeboten bilden eine Ausnahme. Selbst

ein Siebenjähriger kann gegen Vorkasse Telefonminuten

rechtswirksam erwerben. Allerdings garantieren auch Prepaid-

Cards keine häufig angekündigte "volle Kostenkontrolle": Wegen einer zeitlichen Verzögerung bei der Abrechnung können manche

Prepaid-Nutzer weiterhin die gerade bei Jugendlichen sehr

beliebten SMS-Botschaften versenden, obwohl das

Gesprächsguthaben längst verbraucht ist. Wird die Rechnung nicht gezahlt, legen

die Netzbetreiber die Handy-Nummer lahm.

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