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Kindererziehung

Elternzeit ist stückelbar

Bekommen Mitarbeiter während der Elternzeit ein weiteres Kind, dann haben sie mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Eltern mit einem neuen Urteil mehr Freiheiten bei der Elternzeit eingeräumt und den Einfluss des Arbeitgebers gleichzeitig beschnitten: Das BAG entschied, dass Eltern die Elternzeit auch nachträglich stückeln dürfen, wenn sie ihrem Arbeitgeber bereits gemeldet hatten, dass sie die kompletten drei Jahre nehmen wollen.

Geklagt hatte eine Mutter, die während der Elternzeit ein zweites Kind bekommen hatte. Sie wollte die erste Elternzeit aussetzen, die volle Elternzeit für das zweite Kind nehmen und die verbleibende Zeit für das erste Kind hinten anzuhängen.

Das BAG entschied zugunsten der Frau: Eine bereits in Anspruch genommene Elternzeit könne wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Das könne der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen. Das hatte der Arbeitgeber in diesem Fall versäumt.

Bundesarbeitsgericht:

Urteil vom 21. April 2009, 9 AZR 391/08

(jw)

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