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Sozialkasse Bau

Endlich: Soka-Bau verrechnet

Die Nachricht des Tages: Eine Ankündigung der Sozialkasse Bau enthält eine kleine Sensation.

Die Sozialkasse Bau hat „wichtige Tarifänderungen“ angekündigt. Ein Schreiben an Betriebe enthält unter anderem den Punkt: „Saldierung möglich.“ Das ist sie! Die Verrechnung, die Handwerksunternehmer und Branchenexperten lange vergeblich gefordert haben.

So manchen Chef des Bauhandwerks hat die alte Regelung schier in den Wahnsinn getrieben – und ihre Betriebe hart belastet. War ihr Beitragskonto bei der Soka-Bau nicht exakt ausgeglichen, mussten sie nicht etwa die Differenz zwischen Soll und Haben aufbringen, sondern zuerst den kompletten Soll-Betrag.

Nächste Seite: Die Details der neuen Regel – und noch eine gute Nachricht.

Verrechnung rückwirkend möglich

Wenn ein Beitragskonto künftig „einen Rückstand“ aufweise, schreibt die Sozialkasse Bau, stehe der Verrechnung „mit Erstattungsleistungen“ unter folgenden Voraussetzungen nichts mehr entgegen:

• Die Meldungen liegen vollständig für alle Arbeitnehmer vor. An der Rechtmäßigkeit der beantragten Erstattungen bestehen keine Zweifel.
• Die Betriebe überweisen vorab den Differenzbetrag zwischen dem Erstattungsbeitrag und dem höheren Sozialkassenbeitrag.

Die Verrechnungsdetails regelt der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Der neue VTV gilt zwar erst ab Juli. Aber die wirklich gute Nachricht lautet: Die Saldierung ist rückwirkend wirksam, sie gilt „auch für Ansprüche, die vor dem 1. 07. 2013 entstanden sind“.

Auch schön: "Falls die Erstattungen höher sind als die Beitragsforderungen [...], überweisen wir den übersteigenden Betrag umgehend [...] ." Das erinnert allerdings an einen skurrilen Fall aus der Vergangenheit.

Skurriler Fall: Erste Reaktion eines betroffenen Unternehmers – lesen Sie die nächste Seite.

Unternehmer will Schadenersatz

Im Februar haben wir über den Bauunternehmer Klaus Engelking berichtet. Die Seltsamkeit seines Falls: Sein Sozialkassenkonto war nicht etwa im Minus, Engelking hatte ein Überschussguthaben. Trotzdem sollte er zuerst den kompletten Soll-Betrag aufbringen, fast 50.000 Euro.

Mit Verweis auf den VTV ließ die Soka-Bau den Gerichtsvollzieher von der Kette, Engelking sollte die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Engelkings erste Reaktion auf die neuen VTV-Regeln: Ein „Dankeschön“ an die handwerk.com-Redaktion. “Ohne jetzt überheblich zu klingen, glaube ich, dass Sie und sicher auch ich mit meinem Fall nicht ganz unerheblichen Einfluss auf diese Veränderung haben", meint Engelking. Der neue Flächentarifvertrag wäre mit “dem Makel der bisherigen Praxis der Saldierungsverhinderung” in der Öffentlichkeit nicht mehr begründbar gewesen.

Doch selbst wenn ihm im Juli sein "Eigentum" ausgezahlt wird: „Ich habe noch einen steinigen Weg vor mir.“ Die Auseinandersetzung mit der Sozialkasse Bau habe ihn letztlich seine Altersvorsorge gekostet. Deshalb will Engelking weiterkämpfen, er wird von der Sozialkasse Bau Schadenersatz fordern. Denn nach wie vor sei es „sehr zweifelhaft“, ob die Praktiken der Vergangenheit rechtens waren.

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(sfk)

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