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Vertrag nicht verlängert

Entschädigung für Schwangere

Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Betrieb ihr befristetes Arbeitsverhältnis wegen einer Schwangerschaft nicht verlängert.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Mainz verstoße der Arbeitgeber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), berichtet das Versicherungsjournal.

Geklagt hatte eine Frau, die während eines befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger geworden war. Vor Gericht konnte sie beweisen, dass die Schwangerschaft der Grund dafür war, ihren Vertrag nicht zu verlängern: Ihr Vorgesetzter hatte das in einem Telefonat gegenüber der Mutter der Schwangeren bestätigt.

Die Richter entschieden daher zugunsten der Mitarbeiterin. Sie sahen in dem Verhalten des Arbeitgebers eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Sie stellten zudem klar, dass es für die Mitarbeiterin genüge, einen Indizienbeweis vorzubringen. Dann trage der Arbeitgeber die Beweislast, dass er nicht gegen das AGG verstoßen habe.

Arbeitsgericht Mainz: Az.: 3 Ca 1133/08

(jw)

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