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Steuern

Erbschaftssteuer: So bleibt Ihr Haus steuerfrei!

Wer ein Haus von den Eltern erbt, muss schnell einziehen – sonst könnte unnötig Erbschaftssteuer anfallen.

Erbschaftssteuer auf ein von den Eltern geerbtes Haus wird erst dann fällig, wenn der Wert des Hauses den Freibetrag von 400.000 Euro überschreitet. Das kann bei den derzeitigen Immobilienpreisen jedoch schnell passieren. Kinder können diese Immobilie dennoch komplett steuerfrei erben, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und die Erben unverzüglich einziehen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, was „unverzüglich“ bedeutet: sechs Monate nach dem Erbfall.

Der Fall: Zwei Brüder erbten das Wohnhaus ihres Vaters. Knapp sechs Monate später setzte das Finanzamt eine Erbschaftsteuer von fast 80.000 Euro fest. Dagegen legte einer der Brüder Einspruch ein: Er wolle das Haus renovieren und dann selbst nutzen. Das Finanzamt wies den Einspruch mit der Begründung zurück, der Kläger habe das Haus nicht unverzüglich selbst genutzt.

Das Urteil: Der BFH bestätigte diese Entscheidung. Die Renovierungsarbeiten hätten in diesem Fall erst nach zweieinhalb Jahren begonnen. Angemessen sei ein Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall, in dem der Erbe einziehen sollte. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn der Einzug in die Wohnung nicht früher möglich war und der Erbe die Gründe für die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa aufgrund von Erbauseinandersetzung oder schwerwiegenden Mängeln. (Urteil vom 28. Mai 2019, Az. II R 37/16)

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