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Die Kostenpflicht lauert im Kleingedruckten

Erfolgreich geklagt

Ein Handwerker fällt auf einen Branchenverzeichnis-Anbieter mit dubiosen Geschäftspraktiken herein und soll zahlen. Doch er setzt sich zur Wehr. Wie ihm das gelingt und wie Sie Abzocker entlarven, erfahren Sie hier.

„Die sind dermaßen abgebrüht, das kann man sich gar nicht vorstellen“, sagt Rudolf W. (Name von der Redaktion geändert) über die GWE-Wirtschaftsinformationsdienst GmbH. Der Seniorchef eines Schreinereibetriebes in Reutlingen war von dem Unternehmen wegen eines Eintrags in das Online-Branchenverzeichnis www.gewerbeauskunft-zentrale.de angeschrieben worden und hatte sich beim kurzen Überfliegen nichts Böses gedacht: „Das Schreiben war so aufgemacht, als ob es von amtlicher Stelle käme.“

Kurzerhand unterzeichnete der Schreinermeister das Formular und setzte den Firmenstempel darauf. Dann schnappte die Falle zu: Er bekam eine Rechnung für einen Zweijahresvertrag. Die Forderung belief sich auf 569 Euro pro Jahr, Mehrwertsteuer inklusive. Auf die Kostenpflicht hatte der GWE-Wirtschaftsinformationsdienst zuvor im Kleingedruckten hingewiesen und darauf berief er sich jetzt.

Rudolf W. schrieb sofort zurück, er habe nichts bestellt und würde die Rechnung daher auch nicht anerkennen. „Aber das scherte die alles überhaupt nicht“, erzählt er. Stattdessen seien Mahnungen gefolgt, Schreiben eines Inkassobüros und Kopien von Gerichtsurteilen, die zugunsten der GWE ausgefallen seien.

Lesen Sie auf Seite 2, wie der Schreinermeister mit den Einschüchterungsversuchen umgegangen ist.

Hilfe vom Rechtsberater der Handwerkskammer

Davon ließ Rudolf W. sich jedoch nicht einschüchtern. Er wandte sich an Richard Schweizer, den Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen. Der riet ihm dazu, weiterhin nicht zu zahlen, sondern eine Anwaltskanzlei einzuschalten und den Vertrag wegen der versteckten Information über die Kostenpflicht anzufechten. Rudolf W. folgte dem Rat und reichte schließlich eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Düsseldorf ein. Mit seiner Gegenwehr hatte er Erfolg: Der Branchenverzeichnis-Anbieter machte von sich aus einen Rückzieher und verzichtete ganz auf seine angeblichen Forderungen. Das Amtsgericht Düsseldorf fällte daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, das keine ausformulierten Urteilsbegründungen enthält.

Über zwei Jahre habe die Auseinandersetzung in etwa gedauert, sagt der Schreinermeister. „Man muss da schon einen langen Atem und gute Nerven haben.“ Richard Schweizer appelliert an die Betriebe, nicht einzuknicken und dem Beispiel von Rudolf W. zu folgen. „Leider zahlt ja immer ein Teil der Angeschriebenen und dann leben diese Firmen damit ganz gut. Das ist einfach eine Mischkalkulation“, erklärt der Kammerjurist.

Auf was Sie achten müssen, um gar nicht erst in die Vertragsfalle zu tappen, erfahren Sie auf Seite 3.

Tipps, damit Sie nicht in die Falle tappen

Wesentlich nervenschonender ist es natürlich, erst gar nicht auf die unseriösen Anbieter und ihre Angebote hereinzufallen. Richard Schweizer zufolge gilt grundsätzlich: erst prüfen, dann unterschreiben. Der Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hat dafür einige Tipps und Hinweise zusammengestellt (Quelle: www.hwk-reutlingen.de):

  • Prüfen Sie, welche Branchenverzeichnisse Sie bereits nutzen. Eine beliebte Praxis ist es, Aktualisierungen anzufordern und per Unterschrift bestätigen zu lassen. Häufig verbirgt sich hinter solchen „Korrekturabzügen“ aber tatsächlich ein erstmaliger Auftrag zu völlig überteuerten Bedingungen.
  • Vorsicht bei vermeintlichen Amtsschreiben: Zahlreiche Anbieter versuchen den Anschein zu erwecken, es handele sich um behördliche Verzeichnisse. So zum Beispiel bei der „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die leicht mit einem amtlichen Gewerberegister verwechselt werden kann.
  • Lassen Sie sich nicht durch Ähnlichkeiten mit eingeführten Marken verwirren. Das „Gelbe Branchenbuch“ eines Anbieters mit Sitz auf den Marshallinseln kann schnell verwechselt werden mit den „Gelben Seiten“ der deutschen Telefonbuchverlage.
  • Vorsicht bei vermeintlichen Gratisangeboten: Der als kostenlos beworbene Basiseintrag kann in Wahrheit schnell mehrere hundert Euro kosten.
  • Lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Achten Sie auf das Kleingedruckte.
  • Lassen Sie sich beraten: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie auf das Angebot eingehen sollten, hilft fachlicher Rat. Den bekommen Sie bei den Rechtsexperten der Handwerkskammern.
  • Auf per E-Mail verschickte Angebote, die weder Absender, noch Geschäftsadresse enthalten, sollten Sie grundsätzlich nicht eingehen.
  • Nutzen Sie das Internet: Die Anbieter des Verzeichnisses „Gelbes Branchenbuch“ sind seit Jahren mit ein und derselben Masche unterwegs und haben im Internet ihre Spuren hinterlassen. Im Onlineforum des Vereins Antispam e.V. zum Beispiel tauschen sich Betroffene aus.
  • Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter anderem bei der Handwerkskammer Reutlingen und beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).

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