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Recht

EuGH-Urteil: Rundfunkbeitrag ist mit EU-Recht vereinbar

Der Rundfunkbeitrag ist so manchem ein Dorn im Auge. Doch auch nach EU-Recht ist er zulässig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt hat.

Dem Rundfunkbeitrag entkommt kaum jemand – auch kleine Handwerksbetriebe nicht. Sie müssen monatlich mindestens 5,83 Euro an den Beitragsservice zahlen. Bei größeren Betrieben mit vielen Mitarbeitern und großem Fuhrpark kommen pro Monat deutlich größere Summen zusammen. Die Beitragspflicht trifft aber nicht nur Betriebe, sondern auch private Haushalte. Sie müssen monatlich 17,50 Euro entrichten. Das passt nicht jedem. Und so ist der Rundfunkbeitrag immer wieder ein Fall für die Justiz.

Der Fall: In Baden-Württemberg hatten sich seit Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 mehrere Personen geweigert, Geld an den Beitragsservice zu überweisen. Der versuchte jedoch, die fälligen Summen zu vollstrecken. Die Beitragsverweigerer zogen daraufhin vor Gericht. Das Landgericht Tübingen befasste sich mit den Fällen. Das sah durch die Regelungen zum Rundfunkbeitrag EU-Recht verletzt. Aus diesem Grund wandten sich die Tübinger Richter mit einer Reihe von Auslegungsfragen an den Europäischen Gerichtshof.

Das Urteil: Das deutsche Beitragssystem ist mit EU-Recht vereinbar, entschieden die Richter am EuGH in Luxemburg. Denn durch den Wechsel von der GEZ-Gebühr zum jetzigen Rundfunkbeitrag sei die Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht in erheblichem Umfang geändert worden. Damit sei die Erlaubnis für die GEZ-Gebühr durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2007 weiterhin gültig.

EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018, Rechtssache C-492/17

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