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Excel-Ergänzung zum Fahrtenbuch möglich

Eigentlich erkennt das Finanzamt Excel-Tabellen als Fahrtenbücher nicht an. Als Ergänzung zum handschriftlichen Fahrtenbuch hat sie ein Finanzgericht nun jedoch zugelassen.

Der Fall: Wie der Internetdienst steuertipps.de berichtet, hatte das Finanzamt im Fahrtenbuch eines Geschäftsführers Mängel festgestellt. Der Unternehmer erstellte daraufhin anhand seines Fahrtenbuchs eine Excel-Tabelle. Doch auch diese Daten erkannte der Fiskus nicht an.

Das Urteil: Das Finanzgericht Berlin-Brandeburg (Urteil vom 14. April 2010, Az. 12 K 12047/09 ) gab jedoch dem Geschäftsführer recht. Das Fahrtenbuch selbst habe den Vorschriften entsprochen: Es wurde zeitnah geführt, war lückenlos und gebunden. Auch die Excel-Datei erkannten die Richter an - als Ergänzung zum Fahrtenbuch, da die Angaben mit den handschriftlichen Einträgen übereinstimmten.

Die Richter entschieden: Wer zu einem vorschriftsmäßig geführten Fahrtenbuch nachträglich einen Computer-Ausdruck erstellt, ohne dass Manipulationsmöglichkeiten bestehen, kann mit dem Fahrtenbuch den privaten Nutzungsanteil nachweisen. Allerdings wiesen die Richter auch ausdrücklich darauf hin, dass die Excel-Datei nur im Zusammenhang mit einem korrekt geführten Fahrtenbuch verwendbar sind.

(jw)

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