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Betrug: Falsche Ärztin behandelt Betriebe mies

Ihr Auftreten war überzeugend: In Baden-Württemberg hat sich eine Kundin als Ärztin mit einem dicken Einkommen ausgegeben. Die Wirklichkeit erzählt eine andere Geschichte.

Auf einen Blick:

  • Sie war keine Ärztin, sie hatte kein großes Einkommen: Eine Kundin in Sigmaringen hat ein Leben vorgegaukelt, das es nicht gab.
  • Einer der Handwerker, die für die angebliche Doktorin gearbeitet haben und nicht bezahlt wurden, sagt gegenüber handwerk.com: „Sie war überzeugend.“
  • Das Urteil gegen sie: 27 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Mehrfacher Betrug, unrechtmäßiges Führens eines akademischen Titels, Falschaussage bei der eidesstattlichen Versicherung und mehr: Für das Verlesen der Anklageschrift vor dem Amtsgericht Sigmaringen seien 20 Minuten nötig gewesen, schreibt das Nachrichtenportal Südkurier online.

Malermeister Haag: „Sie war schon überzeugend“

Die falsche Ärztin hatte die Betriebe in der Zeit um den Jahreswechsel 2012/2013 beauftragt. Sie fuhr in Mietwagen von zwei Autohäusern durch die Gegend, sie ließ sich eine Waschmaschine samt Trockner und einen Flachbildschirm liefern, ein Raumausstatter und ein Malerbetrieb hübschten ihr die neu gemietete Wohnung auf.

„Mir hat sie erzählt, sie sei Rettungsärztin an der Klinik hier in Sigmaringen“, sagt Malermeister Armin auf Nachfrage von handwerk.com. Ihr monatliches Einkommen bezifferte sie auf 10.000 bis 12.000 Euro. War das glaubhaft? „Sie war schon überzeugend“, erinnert sich Haag.

Dass er für seine Arbeit nicht bezahlt wurde, kann er verschmerzen. „Wir hatten ihr lediglich einige Wände rot gestrichen, auf der Rechnung stehen 679,37 Euro. Und in 16 Jahren Selbstständigkeit war es überhaupt das zweite Mal, dass ich nicht bezahlt worden bin.“

In der Regel arbeitet Haag im Sigmaringer Ortsteil Laiz für Kunden, die er lange kennt: „Da gibt es keine Probleme. Abschlagszahlungen verlange ich erst ab Aufträgen oberhalb von 10.000 Euro.“

Sie habe „rhetorisch geschickt“ ihre Betrügereien begangen, um sich einen Lebensstandard zu ermöglichen, der außerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten lag, zitiert Südkurier online die Anklagevertreterin. In Wirklichkeit habe die Beschuldigte von staatlicher Unterstützung gelebt, monatlich seien ihr nach eigenen Angaben lediglich 336 Euro geblieben.

Ohne Bewährung: Es war nicht das erste Mal

Das Urteil: 27 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die relativ harte Strafe ist der kriminellen Vergangenheit der Angeklagten geschuldet. Das Bundeszentralregister weise „seit 1995 zwölf Eintragungen auf, darunter etliche Betrügereien, wofür sie auch Haftstrafen absitzen musste“, schreibt Südkurier online.

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