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Fauler Kompromiss?

Fauler Kompromiss?

Überraschend schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss des Bundestages: Doch kaum ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts in trockenen Tüchern, da hagelt es die erste Kritik.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts ist kaum in trockenen Tüchern, da hagelt es schon die erste Kritik.

Während die CDU den Kompromiss mit der SPD als Sieg im Vermittlungsausschuss des Bundestages feiert, glaubt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass eine Chance vertan wurde, die kleinen und mittleren Betriebe spürbar zu entlasten.

Das wichtigste Ergebnis des Kompromisses: Mittelständler werden Betriebsanteile oder Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufsplittung von Personenunternehmen nur dann steuerneutral abstoßen können, wenn sie der Käufer innerhalb von drei Jahren nicht weiterverkauft. Wird die so genannte Behaltefrist nicht eingehalten, müssen die stillen Reserven, die bei der Übertragung aufgedeckt wurden, nachträglich versteuert werden. Bisher war eine Behaltefrist von fünf Jahren im Gespräch.

Die verkürzte Behaltefrist muss nach Ansicht von Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Bundestagsfraktion, als #8222;Schritt in die richtige Richtung" verstanden werden. Wegen des Verwaltungsaufwandes sei dies für Personenunternehmen nicht die optimale Lösung, mittelfristig müssten die Behaltefristen aus dem Gesetz gestrichen werden.

Aus SPD-Sicht ist der Kompromiss vertretbar, weil er die #8222;Gefahr missbräuchlicher Steuergestaltungen" vermindert. #8222;Wirtschaftlich vernünftige Umstrukturierungen bei Personenunternehmen finden nur auf längere Sicht statt. Die Union konnte im Vermittlungsausschuss keine nachvollziehbaren Argumente anführen, warum eine Behaltefrist schädlich sei", sagt Joachim Poß, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

"Kein Fortschritt für steuerliche Entlastung"

Die Grenze für Reinvestitionsrücklagen wurde auf Drängen der Union verzehnfacht. Wenn das Gesetz am 20. Dezember im Bundesrat verabschiedet wird, können Personenunternehmen, die Anteile aus Kapitalgesellschaften verkauft haben, die erzielten Gewinne bis zum einem Höchstbetrag von 500.000 Euro innerhalb von zwei Jahren steuerfrei reinvestieren. Die Wiederanlagefrist wird für Übertragungen auf Gebäude auf vier Jahre verlängert, ansonsten bleibt es bei der alten Zweijahresfrist.

#8222;Die Anhebung der Deckelung der Reinvestitionsrücklage ist zwar richtig, betrifft aber nur wenige Handwerksunternehmen, da diese nur in seltenen Fällen über Anteile von Kapitalgesellschaften verfügen", sagt ZDH-Präsident Dieter Philipp. Das Handwerk sei vom Verhandlungsergebnis des Vermittlungsausschusse enttäuscht, weil es #8222;so gut wie keinen Fortschritt für die notwendige steuerliche Entlastung des Mittelstandes" bringe.

Eine #8222;Zusatzbelastung für die Wirtschaft und damit eine Einigung zu Lasten der Steuerzahler", erkennt der Verhandlungsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig Thiele. Das jetzt ausgewiesene #8222;Finanztableau" des Kompromisses zwischen CDU und SPD belaste die Steuerpflichtigen um 80 Millionen Mark mehr als ursprünglich vorgesehen.

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