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Steuererklärung

Fehler bei Elster-Eingabe zulässig

Steuerzahler dürfen beim Einsatz der Online-Steuersoftware ELSTER Eingabefehler passieren. So etwas sei durchaus nicht ungewöhnlich, meint ein Finanzgericht.

Ob Umsatzsteuervoranmeldung oder Einkommensteuererklärung: Wer seine Steuererklärungen online mit den Elster-Formularen abwickelt, kann damit seine Mühe haben.

Das sieht auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz so: Die Richter hatten sich in einem Verfahren die Mühe gemacht, das Online-Formular in Teilen zu prüfen. Dabei stellten sie einige Besonderheiten fest, die Eingabefehler begünstigen.

Im behandelten Fall hatte der Kläger seine Einkommensteuererklärung per Elster an das Finanzamt übermittelt. Erst später stellte er fest, dass er die Beiträge berufsständischen Versorgungswerken vergessen hatte. Der Fiskus verweigerte jedoch die Änderung des Steuerbescheids und warf dem Steuerzahler grobes Verschulden vor.

Das Finanzgericht entschied gegen die Finanzverwaltung. Allenfalls treffe den Steuerzahler einfaches Verschulden. In seinen handschriftlichen Aufzeichnungen fanden sich die Beiträge, er habe lediglich die Übertragung vergessen. Zudem stellten die Richter fest, dass das Auftauchen solcher Eingabefehler am PC der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht.

Revision gegen das Urteil wurde zugelassen.

(jw)

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