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Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meister / Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meisterin

Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meister / Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meisterin

Berufsbild des Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meisters / der Feuerungs- und Schornsteinbauer-Meisterin

Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Feuerungs- und Schornsteinbauer-Handwerk vom 3. 2. 1986 (BGBl. I S. 252).

Tätigkeiten:

Entwurf, Herstellung, Montage, Wartung und Instandsetzung von Bauwerken und Bauwerksteilen für Feuerungsanlagen und Industrieöfen;

Entwurf, Herstellung, Montage, Wartung und Instandsetzung von Schornsteinen;

Herstellung von Mauerwerk und Ausstampfungen, insbesondere aus feuer- und säurefesten Bau- und Dämmstoffen;

Herstellung und Montage von Beton- und Stahlbetonkonstruktionen für Feuerungsanlagen und Schornsteine;

Ausführen von Stemm- und Abbrucharbeiten an Feuerungsanlagen und Schornsteinen.

Kenntnisse und Fertigkeiten:

Kenntnisse der Statik im Mauerwerks- und Betonbau;

Kenntnisse über Statik im Stahlbeton- und Stahlbau;

Kenntnisse über wärmetechnische Berechnungen;

Kenntnisse der bauphysikalischen und bauchemischen Zusammenhänge des Wärme-, Brand-, Säure-, Korrosions- und Feuchtigkeitsschutzes;

Kenntnisse der Konstruktionen im Mauerwerks-, Beton-, Stahlbeton- und Stahlbau;

Kenntnisse der Konstruktionen aus feuerfesten Massen;

Kenntnisse der Baugrubensicherung bei Erdarbeiten;

Kenntnisse der Gründungsarten;

Kenntnisse über Bauwerksentwässerungen;

Kenntnisse über Maßnahmen gegen drückendes und nicht-drückendes Wasser;

Kenntnisse der Abbruch- und Stemmarbeiten;

Kenntnisse über Vermessungsarbeiten;

Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;

Kenntnisse der Mörtelgruppen, der Spezialmörtel sowie über die Betontechnologie;

Kenntnisse des Aufmaßes und der Massenberechnungen;

Kenntnisse der Einrichtung und des Betriebs von Baustellen;

Kenntnisse der Werkzeuge sowie über den Einsatz und die Wartung von Baumaschinen und Geräten;

Kenntnisse der technischen Grundsätze für die Errichtung von Blitzschutzanlagen;

Kenntnisse des Trocknens und der Inbetriebnahme von Feuerungs- und Schornsteinanlagen;

Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;

Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen DIN-Normen, der Vereinigung der Großkesselbetreiber (VGB)-Richtlinien, über die Vorschriften der Bauordnungen sowie über die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes;

Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen;

Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;

Herstellen von Mauerwerk, insbesondere aus feuerfesten und wärmedämmenden Baustoffen;

Verarbeiten von Stoffen zur Wärmedämmung sowie zum Brand-, Säure-, Korrosions- und Feuchtigkeitsschutz;

Herstellen, Zubereiten und Verarbeiten von Spritz-, Gieß- und Stampfmassen;

Be- und Verarbeiten der Bau- und Hilfsstoffe;

Montieren von Bauteilen und Hilfskonstruktionen;

Herstellen von Schalungen und Bewehrungen;

Herstellen, Verarbeiten, Prüfen und Nachbehandeln von Beton;

Herstellen und Einbauen von Beton- und Stahlbetonfertigteilen, insbesondere von Fertigteilen aus Feuerfestbeton;

Herstellen einfacher Putze einschließlich Anbringen von Putzträgern;

Anbringen und Einbauen von Steigeisen, Schutzbügeln, Steigleitern, Bühnen, Schornsteinbändern und Messeinrichtungen;

Anbringen von Hindernisbefeuerungen an Schornsteinen;

Errichten von Blitzschutzanlagen für Schornsteine;

Ausführen von Unterfangungen und Absteifungen;

Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten;Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.

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