Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Feuerungs- und Schornsteinbauer-Handwerk vom 3. 2. 1986 (BGBl. I S. 252).
Tätigkeiten:
Entwurf, Herstellung, Montage, Wartung und Instandsetzung von Bauwerken und Bauwerksteilen für Feuerungsanlagen und Industrieöfen;
Entwurf, Herstellung, Montage, Wartung und Instandsetzung von Schornsteinen;
Herstellung von Mauerwerk und Ausstampfungen, insbesondere aus feuer- und säurefesten Bau- und Dämmstoffen;
Herstellung und Montage von Beton- und Stahlbetonkonstruktionen für Feuerungsanlagen und Schornsteine;
Ausführen von Stemm- und Abbrucharbeiten an Feuerungsanlagen und Schornsteinen.
Kenntnisse und Fertigkeiten:
Kenntnisse der Statik im Mauerwerks- und Betonbau;
Kenntnisse über Statik im Stahlbeton- und Stahlbau;
Kenntnisse über wärmetechnische Berechnungen;
Kenntnisse der bauphysikalischen und bauchemischen Zusammenhänge des Wärme-, Brand-, Säure-, Korrosions- und Feuchtigkeitsschutzes;
Kenntnisse der Konstruktionen im Mauerwerks-, Beton-, Stahlbeton- und Stahlbau;
Kenntnisse der Konstruktionen aus feuerfesten Massen;
Kenntnisse der Baugrubensicherung bei Erdarbeiten;
Kenntnisse der Gründungsarten;
Kenntnisse über Bauwerksentwässerungen;
Kenntnisse über Maßnahmen gegen drückendes und nicht-drückendes Wasser;
Kenntnisse der Abbruch- und Stemmarbeiten;
Kenntnisse über Vermessungsarbeiten;
Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;
Kenntnisse der Mörtelgruppen, der Spezialmörtel sowie über die Betontechnologie;
Kenntnisse des Aufmaßes und der Massenberechnungen;
Kenntnisse der Einrichtung und des Betriebs von Baustellen;
Kenntnisse der Werkzeuge sowie über den Einsatz und die Wartung von Baumaschinen und Geräten;
Kenntnisse der technischen Grundsätze für die Errichtung von Blitzschutzanlagen;
Kenntnisse des Trocknens und der Inbetriebnahme von Feuerungs- und Schornsteinanlagen;
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen DIN-Normen, der Vereinigung der Großkesselbetreiber (VGB)-Richtlinien, über die Vorschriften der Bauordnungen sowie über die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes;
Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen;
Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;
Herstellen von Mauerwerk, insbesondere aus feuerfesten und wärmedämmenden Baustoffen;
Verarbeiten von Stoffen zur Wärmedämmung sowie zum Brand-, Säure-, Korrosions- und Feuchtigkeitsschutz;
Herstellen, Zubereiten und Verarbeiten von Spritz-, Gieß- und Stampfmassen;
Be- und Verarbeiten der Bau- und Hilfsstoffe;
Montieren von Bauteilen und Hilfskonstruktionen;
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen;
Herstellen, Verarbeiten, Prüfen und Nachbehandeln von Beton;
Herstellen und Einbauen von Beton- und Stahlbetonfertigteilen, insbesondere von Fertigteilen aus Feuerfestbeton;
Herstellen einfacher Putze einschließlich Anbringen von Putzträgern;
Anbringen und Einbauen von Steigeisen, Schutzbügeln, Steigleitern, Bühnen, Schornsteinbändern und Messeinrichtungen;
Anbringen von Hindernisbefeuerungen an Schornsteinen;
Errichten von Blitzschutzanlagen für Schornsteine;
Ausführen von Unterfangungen und Absteifungen;
Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten;Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.