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Steuern

Finanzierungsvariante Leasing

Da Kreditinstitute ihren Geldhahn immer häufiger zudrehen, wird Leasing für Handwerker immer attraktiver. Was steuerlich zu beachten ist und vor allem welche wirtschaftlichen Vorteile winken – handwerk.com verrät es Ihnen.

Da Kreditinstitute ihren Geldhahn immer häufiger zudrehen, wird Leasing für Handwerker wieder attraktiver. Was steuerlich zu beachten ist und vor allem welche wirtschaftlichen Vorteile winken handwerk.com verrät es Ihnen.

Dass Leasing die Finanzierungsvariante der Zukunft ist, zeigte auch der Versuch des Bundesfinanzministers, Leasingnehmer steuerlich abzuschöpfen. Eichel hatte versucht, bei der Ermittlung der Gewerbesteuer einen Teil der Leasing-Raten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. In letzter Sekunde stoppte die Opposition jedoch dieses Vorhaben. Dennoch gilt: Wer einen Leasing-Vertrag abschließt, sollte sich die steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen stets vor Augen halten.

Leasing-Raten in aller Regel Betriebsausgaben

Least ein Handwerker beispielsweise eine CNC-gesteuerte Fräsmaschine, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, wer nach dem Vertrag als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Gegenstandes angesehen wird. In aller Regel sind Leasing-Verträge so gestaltet, dass die Leasing-Gesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Folge: Die Maschine wird bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert und abgeschrieben, der Handwerker kann die Leasing-Raten voll den Gewinn mindernden Betriebsausgaben zurechnen. Werden zu Beginn des Leasing-Vertrags Sonderzahlungen vereinbart, dürfen diese jedoch nur dann voll als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Handwerker seinen Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Paragraf 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EstG) ermittelt. Bilanziert der Handwerker, darf die Leasing-Sonderzahlung hingegen nur auf die Laufzeit des Leasing-Vertrags verteilt als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Beispiel: Handwerker Wohlgemut ermittelt seinen Gewinn mittels Bilanzierung. Least er für vier Jahre eine Drehmaschine und vereinbart er mit der Leasing-Gesellschaft eine Sonderzahlung in Höhe von 8.000 Euro, dürfen sich vier Jahre lang jedes Jahr nur 2.000 Euro Steuer sparend auswirken.

Wird der Handwerker wirtschaftlicher Eigentümer, liegt ein Ratenkauf vor.

Besteht der Handwerker darauf, dass er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Gegenstandes wird, liegt nichts anderes als ein Raten-Kauf vor. Im Klartext bedeutet das: Der Handwerker muss den Gegenstand bilanzieren und abschreiben, die Leasing-Raten sind in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen, wobei nur die Abschreibung und der Zinsanteil einen Steuerspareffekt bringt.

Wirtschaftliche Vorteile des Leasing

Kapitalschonung: Das gesparte Kapital kann anderweitig im Betrieb eingesetzt werden. Außerdem finanziert man die Leasing-Rate bestenfalls durch den Einsatz des geleasten Gegenstands.

Sale-and-lease-back: Geht es einem Handwerksbetrieb finanziell nicht gut, kann er zur Kapitalbeschaffung bestimmte Gegenstände an eine Leasing-Gesellschaft verkaufen und zurück leasen.

Materielle Pluspunkte: Nach Ablauf eines klassischen Leasing-Vertrags kann man den Leasing-Gegenstand wieder zurückgeben und die technisch neueste Maschine leasen.

Kreditfachmann ist im Bilde

Leasing bewirkt bei oberflächlicher Betrachtung, dass der Leasing-Nehmer kreditwürdiger bleibt. Durch den Abschluss eines Leasing-Vertrags wird die Fremdkapitalquote des Leasing-Nehmers nicht erhöht, die Bilanz signalisiert Geldgebern also Liquidität und Bonität. Fachleute sind jedoch schnell im Bilde, ob finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen bestehen. Der Leasing-Nehmer muss diese Verpflichtungen nämlich im Anhang zu seinem Jahresabschluss aufzeichnen (Paragraf 285 Nr. 3 Handelsgesetzbuch). Zusätzlich erkundigen sich erfahrene Kreditinstitute gezielt nach Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen, um die Bonität ihres Gegenübers besser einschätzen zu können.

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