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Verzögerungsgeld

Fiskus setzt neues Druckmittel ein

Verweigern oder verzögern Unternehmer bei Betriebsprüfungen den Zugriff auf Steuerdaten, so kann das teuer werden. Dafür gibt es jetzt das Verzögerungsgeld.

von Jörg Wiebking


Will der Fiskus bei einer Außenprüfung bestimmte Unterlagen einsehen, so sind Steuerzahler dazu verpflichtet, diese Unterlagen herbeizuschaffen. Dem können Betroffene durch begründete Einsprüche eine Zeit lang entgehen, doch gegen ständige Verzögerungen kann sich die Finanzverwaltung nun zur Wehr setzen. Zwischen 2500 und 250.000 Euro "Verzögerungsgeld" darf der Fiskus in solchen Fällen kassieren.

Hat die Finanzverwaltung das Verzögerungsgeld erst einmal festgesetzt, ist alles gelaufen. Der Betroffene muss zahlen, auch wenn er schließlich doch noch die Unterlagen herbeischafft. Das hat das Finanzgericht Schleswig-Holsteins entschieden. Das Verzögerungsgeld ist nach Auffassung der Richter ein Druckmittel und solle zudem mögliche Vorteile abschöpfen, die sich aus der verzögerten Mitwirkung ergeben könnten.

"Im Prinzip kann es jeden Unternehmer erwischen", betont Horst Schade Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen. "Für die Finanzverwaltung spielt es keine Rolle, ob ein Steuerpflichtiger verantwortlich ist, wenn er Unterlagen nicht in angemessener Zeit vorlegen kann."

Das musste aktuell ein Mandant von Schade während einer Betriebsprüfung erfahren: Er hatte ältere Steuerunterlagen einlagern lassen, doch der Dienstleister meldete Insolvenz an. "Es hat Monate gedauert, bis unser Mandant an seine Unterlagen kam", berichtet Schade. "Das Verzögerungsgeld muss er zahlen, die Finanzverwaltung lässt nicht mit sich verhandeln."

Damit nicht genug: Geht es nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums (BMF), könnte das Verzögerungsgeld bereits fällig werden, wenn ein Steuerpflichtiger Auskünfte nicht zeitnah und vollständig erteilt. So zumindest schreibt es das BMF in einem aktuellen Leitfaden zum Thema. "Ob das wirklich so greift, ist noch nicht sicher, da muss man auf die Rechtsprechung warten", sagt Schade.

Mit einer ausdrücklichen oder letzten Warnung dürfen Steuerzahler nicht rechnen. "Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Festsetzung genügt", berichtet der Experte. So ein Hinweis kann sich ohne weiteres schon in der Ankündigung einer Außenprüfung verstecken.

Eingeführt wurde das Verzögerungsgeld eigentlich aus einem ganz anderen Grund: Weil deutsche Unternehmer heute unter bestimmten Voraussetzungen ihre Bücher im Ausland führen dürfen, wollte der Staat ein Druckmittel schaffen, um bei Bedarf Unternehmer dazu bewegen zu können, die Bücher wieder ins Inland zurückzuholen. Aus Gründen der "Steuergerechtigkeit" wollte der Staat dieses Druckmittel jedoch nicht nur auf das Ausland beschränken.

Zwangsgelder

Ein Verzögerungsgeld ist nicht das einzige Druckmittel der Finanzverwaltung, weiß Steuerberater Horst Schade:

Zwangsgeld: Unter bestimmten Umständen kann die Finanzverwaltung einem Steuerpflichtigen ein Zwangsgeld auferlegen, um ihn zu einer bestimmten Handlung zu bewegen, zum Beispiel zur Angabe einer Steuererklärung oder zur Duldung einer Außenprüfung. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Erfüllt der Steuerpflichtige seine Verpflichtungen, so erhält er das Zwangsgeld zurück.

Verspätungszuschlag: Gibt ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung zu spät ab, so kann die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Höhe liegt im Ermessen der Finanzbeamten, darf jedoch zehn Prozent der Steuer (maximal 25.000 Euro) nicht übersteigen.

Schätzung: Ein bewährtes Druckmittel ist zudem die Steuerschätzung. Sie kann bei verzögerter Abgabe der Steuererklärung zum Einsatz kommen, aber auch bei Außenprüfungen, wenn der Steuerpflichtige keine vollständigen Unterlagen vorlegt. Liegt erst einmal eine Schätzung vor, ist der Nachweis einer möglicherweise niedrigeren Steuerschuld Sache des Steuerzahlers.

Säumniszuschlag: Bei verspäteter Zahlung einer Steuer ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Steuerbetrags zu zahlen.

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