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Recht

In einer Minute zweimal geblitzt: Das ist nur ein Verstoß!

Die Polizei misst bei einem Fahrer zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von einer Minute. Das ist nur ein Verstoß, urteilte jetzt ein Gericht.

Während einer längeren Autofahrt ist es problemlos möglich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach zu überschreiten. Wenn die Verstöße aber binnen kürzester Zeit auftreten, ist das ein Fall für die Gerichte.

Der Fall: Ein Autofahrer fuhr mit seinem Wagen auf einem Autobahnabschnitt. Unbemerkt folgte ihm ein ziviles Polizeifahrzeug. Während der Fahrt passierte der Pkw-Fahrer ein Verkehrszeichen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzte. Die Beamten führten eine Geschwindigkeitsmessung durch und stellten dabei eine Überschreitung um 46 km/h fest. Keine Minute später fuhr der Fahrer an einem weiteren Schild vorbei, dass die Geschwindigkeit weiterhin auf 100 km/h begrenzte. Die Polizisten maßen erneut: Dieses Mal war der Fahrer 44 km/h zu schnell. Infolgedessen erhielt der Mann zwei Bußgeldbescheide – für den ersten Verstoß sollte er eine Geldbuße von 160 Euro zahlen, für den zweiten 320 Euro.

Das Urteil: Die fortlaufende Überschreitung der Geschwindigkeit sind nicht zwei selbstständig zu ahndende Taten, urteilte das OLG Koblenz. Bei einem fortlaufenden Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von höchstens einer Minute liege eine Handlungseinheit und damit nur eine Tat vor. Die Richter verurteilten den Autofahrer deshalb zu einer Geldbuße von 320 Euro. Außerdem muss der Mann einen Monat lang auf seinen Führerschein verzichten.

OLG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, Az. 1 OWi 6 SsBs 99/18

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