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Einstellungsgespräch

Fragen nach Behinderung tabu

In einem Bewerbungsgespräch dürfen Arbeitgeber keine Fragen nach dem Gesundheitszustand stellen, die auf eine Behinderung deuten könnten.

Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, sind Fragen nach Behinderungen in einem Vorstellungsgespräch tabu. Während eines Bewerbungsgesprächs hatte sich ein Arbeitgeber danach erkundigt, ob sich der Bewerber in psychatrischer Behandlung befinde und die Vermutung geäußert, dass der Kandidat an Morbus Bechterew leide, einer chronischen entzündlich-rheumatischen Erkrankung.

Daraufhin klagte der Bewerber wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch die Diskriminierung von Behinderungen verbietet. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass auch solche Fragen unzulässig seien, die auf das Vorliegen eine Behinderung schließen lassen.

Nun muss das vorher zuständige Landesarbeitsgericht den Fall erneut verhandeln.

(jw)

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