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Fragwürdige ausländische Rechtsform

Fragwürdige ausländische Rechtsform

Wer aus steuerlichen Gründen plant, eine Firma mit Sitz im Ausland zu eröffnen, sollte sich das gut überlegen. Er könnte Schwierigkeiten haben, Auftraggeber zu finden.

Häufig suchen Existenzgründer sich eine Gesellschaftsform, bei der sie möglichst geringe Haftungsrisiken zu befürchten haben. Nicht selten stoßen Sie dann auf dubiose Annoncen mit der Grundaussage "Firmengründung im Ausland - billig, schnell und steuerfreundlich!". Häufig wird dann eine AG in Liechtenstein, eine Limited in Großbritanien oder eine Societé Anonyme auf den niederländischen Antillen gegründet. Vorteil: Die Gründung spielt sich innerhalb von wenigen Tagen ab, die Gründungskostenkosten belaufen sich meist auf gerade einmal 1.000 bis 2.000 Mark und die Haftungssumme beträgt nicht selten weniger als 100 Mark.

Der Nachteil, der leider kaum bekannt ist: Zivilrechtlich werden diese Rechtsformen in Deutschland nicht anerkannt, das heißt der Betriebsinhaber haftet trotz Haftungsausschluss auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Aus diesem Grund wird er sich in Deutschland meist schwer tun, Auftraggeber und Kreditgeber zu finden.

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