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Erbrecht

Freibeträge mehrfach nutzen

Wer clever ist, schlägt dem staatlichen Zugriff auf die Erbschaft schon zu Lebzeiten ein Schnippchen und nutzt Freibeträge mehrfach.

Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 400 Milliarden Mark vererbt oder verschenkt, nicht nur zur Freude der Erben, auch zur Freude des Fiskus. Clevere schlagen dem staatlichen Zugriff auf die Erbschaft schon zu Lebzeiten ein Schnippchen. Das ist ganz legal: Alle zehn Jahre können Familien die Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer aufs Neue ausnutzen. Pro Kind geht es um dabei um 400 000 Mark, pro Enkel um 100 000 Mark - ohne, dass der Fiskus zugreift. Dabei kann sogar jeder Elternteil sein eigenes Vermögen an seine Kinder und Enkel übertragen. Ein allein erbendes Kind kann damit also von Vater und Mutter zusammen alle zehn Jahre 800 000 Mark steuerfrei geschenkt bekommen.

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