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Lenk- und Ruhezeiten

Freie Fahrt für kleine Laster

Seit Ende Januar ist die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Handwerker mit Transportern unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen die Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr aufzeichnen.

Bereits im November hatten die neuen Regeln die letzte parlamentarische Hürde genommen. Jetzt stehen sie im Bundesanzeiger. Und damit sind sie in Kraft.

Handwerker, die Transporter im Segment zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen fahren, brauchen keine Tageskontrollblätter mehr auszufüllen. Die bisherige Beschränkung auf einen "50-Kilometer-Radius" um den Firmensitz entfällt.

Auch müssen Betriebe keine Transportnachweise mehr für Arbeitsmaterialien und handwerklich hergestellte und reparierte Produkte führen. Freie Fahrt gilt zudem für Verkaufsfahrzeuge, die auf Märkten eingesetzt werden.

Weiterhin an die Kandare legt der Gesetzgeber Lenker von Transportern ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für sie gilt wie bisher, dass sie nur bis Kilometer 50 von den Dokumentationspflichten befreit sind. Wer sich weiter von der Firma entfernt, braucht einen Fahrtenschreiber oder einen digitalen Tachografen. Für Laster, die nach dem 1. Mai 2006 neu zugelassen worden sind, ist der digitale Tacho Pflicht. Lesen sie auch: Digitaler Tacho: Das sollten Sie wissen

Keinerlei Sonderregelungen gelten für Lkw ab 7,5 t. Alle "Brummis" müssen mit einem analogen oder der digitalen Tacho ausgerüstet sein.

Ausführliche Informationen über die neue Fahrpersonalverordnung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BGA): BGA: Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten

(mfi)

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