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Freisprechanlage schützt vor Versicherungsverlust

Freisprechanlage schützt vor Versicherungsverlust

Wer meint, das Handy-Verbot am Steuer ignorieren zu können, irrt: Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Kommt es gar zu einem Strafverfahren, dürfen die Richter die Offenlegung der Telefondaten vom Handy-Netzbetreiber verlangen.

Angesichts der Kosten von einigen Hundert Mark für eine gute Freisprechanlage zum Telefonieren im Auto liebäugeln offensichtlich viele Fahrer mit dem Zahlen des

Bußgeldes. Es wird ab 1. April fällig. Motto: So wenig wie ich telefoniere, werde ich sowieso nicht erwischt und 60 Mark sind auch keine große Summe.

Doch Vorsicht, warnt jetzt die Stiftung Warentest: Telefonierer gefährden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskieren in der Teil- oder Vollkasko auch ihren

Versicherungsschutz. Hintergrund: Viele Versicherer zahlen nicht für Schäden am eigenen Auto, wenn Fahrer Unfälle durch grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Im Zweifelsfall können Richter im Strafverfahren sogar die Offenlegung der Telefondaten vom Handy-Netzbetreiber verlangen.

Nicht bangen müssen Handy-Sünder aber um ihre Haftpflichtversicherung. Die muss den Schaden des Unfallgegners auch bei grober Fahrlässigkeit des Telefonierenden zahlen. Der Versicherer kann sich das Geld beim Unfallverursacher nur dann zurückholen, wenn der Fahrer eine so genannte Obliegenheitsverletzung begangen hat. Dazu gehör beispielsweise Alkohol am Steuer - nicht hingegen das Telefonieren während der Fahrt.

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