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Bauabzugssteuer

Freistellung jetzt aktualisieren

Handwerker, die Bauleistungen als Subunternehmer erbringen, sollten die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer prüfen. Viele dieser Bescheinigungen verlieren Anfang Januar ihre Gültigkeit.

Handwerker, die Bauleistungen als Subunternehmer erbringen, sollten die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer prüfen.

Viele dieser Bescheinigungen verlieren am 1. Januar 2005 ihre Gültigkeit und müssen aktualisiert werden. Andernfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Da die Freistellung in vielen Fällen zum 1. Januar 2002 mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt wurde, verliert diese ihre Gültigkeit am 1. Januar 2005. Das Bundesfinanzministerium hat nun darauf hingewiesen, dass schon bis zu sechs Monate vor Ablauf der alten Freistellungsbescheinigung eine Folgebescheinigung beantragt werden kann (BMF, Schreiben v. 20.9.2004, IV A5-S2272 b - 11/04).

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da es zum Jahresende wegen des Stichtags zu einer Antragsflut kommen könnte und die Folgebescheinigung erst nach dem 1. Januar vorliegt.

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