Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Rating

Früh planen, doppelt profitieren

Eine geregelte Unternehmensnachfolge hilft als Rating-Kriterium, die Kreditwürdigkeit zu sichern. Hausbanken geben dazu konkrete Ratschläge.

"Verdrängungsstrategie hat Konjunktur"

Der Erbvertrag ist unterschrieben, der Nachfolger Jahre im Voraus sorgfältig eingearbeitet und sogar eine gemeinsam formulierte Geschäftsstrategie liegt auf dem Tisch so wünschen sich die Banken den Prozess einer Unternehmensübergabe. Die Realität sieht anders aus. Nach einer ZDH-Umfrage steht in Deutschland in den nächsten zehn Jahren in 41 Prozent der Handwerksbetriebe die Übergabe an. Doch lediglich ein Viertel der Unternehmen hat den Nachfolgeprozess bereits geregelt.

Die Verdrängungsstrategie hat Konjunktur, weiß Peter-Ulrich Kromminger, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Aurich. Viele Handwerksmeister scheuen sich vor dem Gedanken, ihr Lebenswerk einmal in andere Hände zu legen. Die wenigsten wissen, dass sie durch das Aufschieben Minuspunkte bei ihrer Hausbank einfahren.

Nachfolge als Schlüsselfaktor beim Rating

Tatsächlich ist die geregelte Unternehmensnachfolge eine von mehreren Schlüsselinformationen im Ratingverfahren der Banken. Ziel von Ratings ist es, verlässliche Aussagen über Kreditwürdigkeit und Bonität zu erlangen. Kernfrage der Unternehmensanalyse: Kann der Betrieb Zins- und Tilgungsverpflichtungen auch in Zukunft nachkommen? Wer glaubhaft machen kann, dass das Risiko einer Unternehmensübergabe in seinem Betrieb nicht nur aufgefangen, sondern sogar in eine Chance verwandelt wird, stellt die Qualität seines Managements unter Beweis und wird im Rating entsprechend gute Noten erreichen, ist die Erfahrung von Kromminger.

Nachweispflichten im Überblick

Doch mit welchen Schritten dokumentiert man, dass bei einer noch Jahre entfernten Unternehmensnachfolge keine bösen Überraschungen zu erwarten sind? Informationsbroschüren der Sparkassen und Volksbanken halten für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge folgende Ratschläge bereit:

Nachweis eines qualifizierten Nachfolgers

Nachweis von ausreichend Eigenkapital des Nachfolgers

Nutzung eines individuellen Übergabevertrages statt eines Mustervertrages

Vorlage eines gemeinsam aufgestellten Geschäftsplanes durch Betriebsübergeber und Nachfolger

Dokumentation von ausreichen den Investitionsaktivitäten im Vorfeld der Übergabe

Nachweis eines in den Übergabeprozess involvierten Unternehmensberaters

Je größer der Betrieb, desto frühzeitiger sind die entsprechenden Schritte zu planen und der Übergabecountdown einzuleiten. So empfiehlt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Unternehmensnachfolge spätestens ab dem 50. Lebensjahr eines Betriebsinhabers zum Gegenstand unternehmenspolitischer Überlegungen zu machen. Eine verspätete oder kurzfristig notwendige und damit überstürzte Nachfolgeregelung gefährdet den Bestand jeder Firma, mahnt BVR-Mitarbeiterin Cornelia Schulz, das Thema Unternehmensnachfolge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Das könnte Ihnen auch gefallen: