Innenminister wollen Frist für Führerumtausch wegen der Corona-Pandemie verlängert.
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Politik und Gesellschaft

Führerschein-Umtausch: Frist soll verlängert werden

Für manche Jahrgänge ist die Frist zum Führerscheinumtausch abgelaufen. Laut einem aktuellen Beschluss bleiben Verstöße jedoch vorerst ohne Folgen.

Verstöße gegen die Umtauschpflicht bei Führerscheinen sollen vorerst nicht sanktioniert werden. Das hat die Innenministerkonferenz (IMK) unter Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Hermann beschlossen. Bis zum 19. Januar 2022 hätten Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 ihren alten Führerschein gegen einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen müssen.

Wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie soll die Umtauschfrist nun um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden, so der IMK-Beschluss. Bis dahin haben 1953- und 1958-Geborene Zeit, ihren bis Ende 1998 ausgestellten Führerschein umzutauschen.

„Bayern wird unverzüglich einen Antrag auf Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundestag einbringen“, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Denn die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibe trotz Umtauschpflicht unberührt.

„Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern“, appelliert Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

Nach und nach müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen neue Führerscheine umgetauscht werden. Hintergrund sind EU-Vorgaben. Welche Fristen beim Führerscheinumtausch für Ihren Jahrgang gelten, erfahren Sie hier auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

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