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Fünf vor zwölf für Heimlichtuer

Bis Ende des Jahres müssen Betriebe ihre Bilanzen für das Geschäftsjahr 2007 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Wer die Frist nicht einhält, dem droht ein Ordnungsgeld.

Seit Januar 2007 gilt das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Darin ist festgeschrieben, dass Kapitalgesellschaften und Firmen mit der Rechtsform GmbH oder GmbH amp; Co. KG ihre Jahresabschlüsse zur Veröffentlichung im Web bereitstellen müssen. Stichtag für das Geschäftsjahr 2007 ist der 31. Dezember 2008.

Wie beim ersten Stichtag Ende vergangenen Jahres macht das Bundesamt für Justiz Nachzüglern Beine. Verstöße gegen die Publizitätspflicht bestraft die Behörde mit Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Wer sich mehrfach mahnen lässt, dem droht jedesmal eine Strafe. Ein Einspruch gegen den Bescheid des Bundesamtes hat keine aufschiebende Wirkung.

Bundesweit sind rund eine Million Unternehmen betroffen. Sie können die Daten direkt oder über den Steuerberater an den Bundesanzeiger schicken. Noch bis Ende 2009 dürfen die Unterlagen per Post geschickt. Danach ist der digitale Datentransfer Pflicht.

Web-Formular fürs Handwerk

Für Chefs kleiner Betriebe gilt: Sie müssen nur Bilanz und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Der Einfachheit halber stellen der Bundesanzeiger jetzt für solche Fälle ein Webformular zu Datenübertragung bereit. Nachdem man sich registiert hat, kann man die gängigen Bilanzpositionen ins Formularfeld eintragen und per "Copy amp; Paste" den Anhang hinzufügen.

Darüber hinaus ist es nun auch möglich, über die Publikations-Serviceplattform des Bundesanzeigers so genannte XBLR-Dateien mit Taxonomie-Erweiterungen zu übertragen. XBLR steht für Extensible Business Reporting Language. Wer dieses Format nutzen möchte, braucht eine aktuelle Steuersoftware. Nach Angaben des Bundesanzeigers generieren einige Programme XBLR-Dateien, "die auf das Schema "de-gaap-ci-2007-12-01.xsd" referenzieren. Dieses sei nicht vollständig kompatibel, heißt es.

Veröffentlicht werden die Daten unter: www.unternehmensregister.de

Links:

https://publikations-plattform.de

Web-Formular für kleine Unternehmen

www.ebundesanzeiger.de

Publizitätspflicht: So sichern Sie sich ab!

(mfi)

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