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Fußgänger auf der Fahrbahn: Runter vom Gas!

Fußgänger auf der Fahrbahn: Runter vom Gas!

Wenn Fußgänger versuchen, eine Fahrbahn zu überqueren, ist Vorsicht geboten. Kraftfahrer sollten stets damit rechnen, dass sich die Passanten dabei nicht verkehrsgerecht verhalten. Richter geben in der Regel den Autofahrern die Schuld.

Ein Passant war laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)

beim Überqueren einer Straße vom Pkw des Beklagten erfasst und

schwer verletzt worden. Obwohl der Fußgänger den Unfall selbst

verursacht hat, weil er zunächst in der Fahrbahnmitte angehalten

hatte, um das Auto vorbei fahren zu lassen, dann aber doch seinen

Weg fortsetzte, wurde der Autofahrer verurteilt. Er muss ein

Drittel des vom Kläger geltend gemachten Schadens übernehmen. Die

Richter entschieden: Auch wenn der Fußgänger in der Straßenmitte

stehen geblieben sei, habe der Lenker des Pkw nicht mit etwa 50

km/h weiterfahren dürfen. Vielmehr hätte er sein Tempo deutlich

drosseln müssen (OLG Hamm AZ 13 U 22/99).

Ohne Schuldzuweisung kommt der Autofahrer davon, wenn spät

nachts ein Betrunkener vom Gehweg zwischen geparkten Fahrzeugen

hindurch plötzlich auf die Fahrbahn läuft und dabei vom Pkw erfasst

wird. Kein Kraftfahrer brauche damit zu rechnen, so das OLG Köln,

dass zu später Stunde ein Betrunkener auf die Straße laufe. Er

müsse daher auch seine Geschwindigkeit nicht besonders reduzieren

(AZ 19 U 179/99).

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