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Garantiefrist soll auf zwei Jahre verlängert werden

Die Bundesregierung will die Rechte der Käufer verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Danach soll die gesetzliche Gewährleistungsfrist für jeden Käufer künftig zwei Jahre ab Lieferung betragen.

Die Bundesregierung will die Rechte der Käufer

verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des

Schuldrechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Danach

soll die gesetzliche Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) für jeden

Käufer künftig zwei Jahre ab Lieferung - bisher sechs Monate -

betragen.

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