Auch Liquiditätshilfen für von den Folgen des Ukrainekriegs betroffene Unternehmen hat die Bundesregierung angekündigt.
Foto: Bjoern Wylezich – stock.adobe.com

Energiekosten

Energiekosten: So will die Regierung Unternehmen helfen

Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Finanz- und Härtefallhilfen, keine Gasumlage: Die Bundesregierung legt konkrete Pläne für KMU vor. Hier die ersten Details.

Lange haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf diese Nachricht gewartet: Die Bundesregierung hat heute in einer Pressekonferenz Pläne für eine Gaspreisebremse vorgelegt, die Strompreisbremse etwas konkretisiert und weitere Hilfen für Verbraucher und Unternehmen angekündigt, vor allem für die KMU. Die Gasumlage hat sie hingegen gestrichen. 200 Milliarden Euro stehen für die Maßnahmen zur Verfügung. Schnell und unbürokratisch soll es gehen, heißt es dazu in einem von den Regierungspartnern vorgelegten Papier.

Wie sehen die Hilfspläne für Unternehmen aus?

Strompreisbremse für Basisverbrauch von KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie auch für Verbraucher will die Bundesregierung den Verbrauch teilweise subventionieren. Die Strompreisbremse werde bereits vorbereitet und solle für einen „Basisverbrauch“ gelten. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch werde der jeweilige Marktpreis fällig.

Gaspreisbremse für Unternehmen

Auch die Gaspreise für Unternehmen und Verbraucher will die Regierung senken. Von Subventionen ist bei der Gaspreisbremse jedoch nicht die Rede. Details soll eine Expertenkommission bis Mitte Oktober ausarbeiten. Die Regierung hat jedoch schon „Leitlinien“ für diese Kommission festgelegt:

  • Die Gaspreisbremse solle die Preise „zumindest für einen Teil des Verbrauchs“ „auf ein Niveau“ bringen, „welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“.
  • Sie solle „Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs“ enthalten.
  • Geplant ist eine zeitliche Befristung mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
  • Zudem solle die Gaspreisbremse „handhabbar“ und „zeitlich schnell umzusetzen“ sein.
  • Finanzielle Hilfen und Härtefallregelungen für Unternehmen

    Unternehmen, „die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden“, sollen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung stehen. Diese sollen sich „zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen“ richten. Zudem will die Regierung eine „Regelung für Härtefälle“ schaffen.

    Reduzierung Umsatzsteuer Gas

    Die Umsatzsteuer auf Gas werde bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll zudem auf Fernwärme ausgeweitet werden.

    Gasumlage entfällt

    Die umstrittene Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde für Gaskunden ist hingegen vom Tisch. Die Bundesregierung will die Verordnung zur Umlage zurückziehen. 

    Handwerk fordert schnelle Umsetzung

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Ankündigung einer Gaspreisbremse Sie sei „ein gutes Signal“, sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Das Handwerk habe eine solche „Preisbremse“ schon vor Wochen vorgeschlagen.  Jetzt komme es „vor allem auf die konkrete und schnelle Umsetzung“ an“. Hier sehen wir aktuell noch viele Fragezeichen“, betont Wollseifer. Zudem müsse klar sein, dass energieintensive Betriebe „weiter dringend gezielte und direkte Härtefallhilfen brauchen, um Insolvenzen zu verhindern.

    Tipp: Sie wollen beim Thema Energiekosten im Handwerk nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com: Jetzt anmelden!

    Diese handwerk.com-Artikel könnten Sie auch interessieren:

    Das könnte Ihnen auch gefallen: