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Geborgtes Geld von Angehörigen

Geborgtes Geld von Angehörigen

Wer für betrieblich geplante Investitionen Geld benötigt, sollte Verwandte um ein Darlehen bitten. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden.

Einem Sprichwort folgend: "Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nahe liegt?" sollte man bei geplanten betrieblichen Investitionen vor dem Gang zur Bank erst einmal nahe Angehörige um zinsgünstige Darlehen bitten. Vorzugsweise kommen dabei Ehegatten, Kinder, Eltern oder Großelternin Frage. Wer Darlehensverträge mit minderjährigen Kindern, für die noch Unterhalt geleistet wird, oder mit dem Ehepartner abschließt, muss einige Punkte berücksichtigen. Dann akzeptiert das Finanzamt das Darlehensverhältnis als steuerlich wirksam:

die Höhe des Darlehensbetrags,

die Höhe des vereinbarten Zinssatzes,

den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinszahlungen (monatlich, vierteljährlich, jährlich),

die Laufzeit des Darlehens,

die Rückzahlungsmodalitäten (Tilgungszeitpunkt und -höhe),

Besicherung des Darlehens bei einer Laufzeit von mehr als vier Jahren,

Hinzuziehung eines Ergänzungspflegers bei Darlehensverträgen mit minderjährigen Kindern.

Tipp: Lassen Sie sich bei mehreren Banken Angebote für die benötigten Fremdmittel unterbreiten. Suchen Sie sich anschließend das Angebot mit den ungünstigsten Konditionen #8211; also mit dem höchsten Zinssatz heraus. Diesen Zinssatz muss das Finanzamt dann auch bei Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und nahen Angehörigen anerkennen. Wichtig auch: Lassen Sie sich mitteilen, welche banküblichen Sicherheiten für diese Darlehen erbracht werden müssen. Diese Sicherheit müssen Sie dann auch mit ihren Familienangehörigen vereinbaren.

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