Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Gebühren fürs Autoradio steuerlich absetzbar

Gebühren fürs Autoradio steuerlich absetzbar

Vom Fiskus anerkannt werden Rundfunkgebühren für Fahrzeuge, die ausschließlich beruflich genutzt werden.

Steuerlich absetzbar sind die Rundfunkgebühren für das Autoradio, wenn das Fahrzeug nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Sie können dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Ausschlaggebend ist laut dem jetzt von "steuertip" veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf, dass das Autoradio nur zum Abhören des Verkehrsfunks eingebaut wird. Dann ist es nach Auffassung der Richter unerheblich, dass der Rundfunk neben den Verkehrsinformationen ein vielfältiges Programm anbietet. Das Autoradio erfülle eine ganz andere Funktion als ein im Privathaushalt genutztes Rundfunkgerät (AZ: 15 K 303/98).

Das könnte Ihnen auch gefallen: