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Gegen Richter wird nicht verhandelt

Das Landgericht Oldenburg hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ein niedersächsisches Juristenehepaar abgelehnt. Das Paar soll einen Stahlbauunternehmer erpresst haben.

Das Landgericht sehe den Vorwurf der Erpressung juristisch als nicht gegeben an, heißt es in einer nach der Entscheidung der 3. Strafkammer (AZ. 3 KLs 26/08) veröffentlichen Pressemitteilung.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Beschwerde gegen die Entscheidung der Kammer eingelegt. Darüber soll in Kürze das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.

Wie berichtet, soll der unter Verdacht stehende Richter dem Stahlbauunternehmer angeboten haben, gegen Geld ein gegen ihn laufendes Verfahren einzustellen. Das hatte seinerzeit die Ehefrau des Richters, eine Auricher Staatsanwältin, vorbereitet. Der Handwerksunternehmer war ins Visier der Staatsanwältin geraten, weil er sich mit falschen Angaben Aufträge erschlichen haben soll.

(ha)

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