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Geheimniskrämer müssen zahlen

Zigtausende Betriebe bekommen jetzt Post vom Bundesamt für Justiz. Grund: Sie halten ihre Bilanz unter Verschluss. Es drohen saftige Geldstrafen.

Tausende Betriebe werden Post vom Bundesamtfür Justiz bekommen. Grund: Sie halten ihre Bilanz unter Verschluss. Es drohen saftige Geldstrafen.

Zwölf Monate währte die Frist. Jetzt schwingt die Justizbehörde das Schwert. Unternehmer, die ihren Jahresabschluss nicht beim Bundesanzeiger einreichen, sollen bluten 2500 bis 25 000 Euro Ordnungsgeld. Den ersten, leichten Hieb spüren sie bereits in den nächsten Tagen. Sie alle erhalten ein Erinnerungsschreiben, das mit 53,50 Euro zu Buche schlägt. Wer dann nicht pariert, den trifft es hart.

Wir kommen doch ohnehin nicht drum herum, sagt Birgit Schlüter über die Publizitätspflicht. Die Geschäftsführerin der Jankowsky GmbH mit Sitz in Salzgitter gehört zu jenen, die frühzeitig reagiert haben. Ganz geheuer aber sind ihr die neuen Vorschriften nicht.

Seit 1. Januar 2007 gilt das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Danach müssen Kapitalgesellschaften und Betriebe mit der Rechts­form GmbH oder GmbH amp; Co. KG ihre Zahlen zur Veröffentlichung im Internet bereitstellen. Erster Stichtag für das Geschäftsjahr 2006 war der 31. Dezember 2007.

Bundesweit hätten rund eine Million Unternehmer die Bilanz offenlegen müssen, ein Großteil verheimlicht sie bis jetzt. Es gehen hunderttausende Schreiben raus, sagt ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Einspruch sei zwecklos, er habe keine aufschiebende Wirkung, erklärt er. Einzige Ausnahme: Wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

Birgit Schlüter überlässt es ihrem Steuerberater, die Daten zu schicken. 80 Euro für den Bundesanzeiger plus Beraterhonorar hat die Chefin einer Rollladen- und Jalousiebau-Firma bezahlt. Jetzt macht sie sich Sorgen. Viele, die es nichts angeht, können in unsere Bilanz gucken, kritisiert sie.

Damoklesschwert: Zulieferer oder Kunden könnten solche Informationen nutzen, um Preise zu drücken, warnen Branchenkenner. Zudem fänden Wettbewerber womöglich heraus, ab wann einem Betrieb in Vergabeverfahren die Luft ausgeht. Die Angst im Handwerk sei daher groß. Nur: Glaubt man der Justizbehörde, ist es sinnlos, sich gegen das EHUG zu stemmen. Nicht leicht zu verinnerlichen, zumal es manche Kunden faustdick hinter den Ohren haben.

Handwerksunternehmer Arne Cholewa hatte schon Kandidaten, die ihn nach Zahlen löcherten. Einer davon winkte mit einem Auftrag über 3000 Euro, das war schon dreist, sagt der Chef der Helno Maschinenbau GmbH in Lüneburg. Heute lacht er darüber. Doch er befürchtet, dass das Web die Hemmschwelle für solche Zeit­genossen weiter senkt bisher mussten sie sich ans Amtsgericht wenden, um ihre Neugier zu stillen.

Völlig schmerzlos, was die Veröffentlichung seiner Bilanzen betrifft, ist Tischlermeister Frank Gausmann aus Obernkirchen. Die können ruhig sehen, wie schlecht es uns geht, schmunzelt er.

Link:

www.unternehmensregister.de

(mfi)

Über diese Punkte sollten sich Geschäftsführer einer GmbH oder Kapitalgesellschaft im Klaren sein:

Jahresabschlüsse müssen nach dem EHUG innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung übermittelt werden nicht mehr an das Amtsgericht.

Bis 2009 können Sie die Daten per Post schicken. Danach wird die elektronische Übertragung Pflicht. Damit können Sie den Steuerberater betrauen.

Der Kreis der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hat sich nicht geändert. Das gilt auch für den Umfang der Unterlagen. Kleine Gesellschaften müssen wie bisher nur Bilanz und Anhang veröffentlichen. Als kleine Gesellschaften gelten solche, die zwei dieser drei Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 4.015.000 Euro, Umsatzerlös 8.030.000, Mitarbeiterzahl 50.

Ihre Daten können Sie als DOC-, RTF-, Excel-, PDF- oder XML-Datei offenlegen. Kleine Betriebe bezahlen pauschal 50 Euro. Für die andern Formate werden pro sichtbarem Zeichen Gebühren von 1,5 Cent (Word, RTF), 2,25 Cent (Excel) oder 2,5 (pdf, Papier) berechnet.

Ordnungsgelder wegen Pflichtverstößen können gegen Gesellschaften wie auch Geschäftsführer mehrfach verhängt werden. Höhe: 2500 bis 25.000 Euro. Frist: jeweils sechs Wochen. Dann droht das nächste Ordnungsgeld.

Quelle: ZDH

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