Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Geschäftsführer machen keine Überstunden

Wozu braucht ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Arbeitszeitkonto? Aus Sicht des Finanzamtes nur für eines: verdeckte Gewinnausschüttungen.

Ein Arbeitszeitkonto für einen geschäftsführenden Gesellschafter ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs(BFH) eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Die Begründung: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer besitze „Allzuständigkeit“, auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus. Dazu passe keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto, auf dem Wertguthaben für geleistete Überstunden gesammelt werden zu Gunsten von späterer, vergüteter Freizeit. Die dafür gebildeten Rückstellungen seien daher eine steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung, entschied der BFH. (Urteil vom 11. November 2015, Az. I R 26/15)

(jw)

Das könnte Ihnen auch gefallen: