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Gesetz gegen Schwarzarbeit

Der Bundesrat hat Maßnahmen zur Eindämmung der Schwarzarbeit beschlossen. In- und ausländische Firmen müssen sich danach beim Finanzamt melden, bevor sie mit einer Leistung beginnen.

Der

Bundesrat hat Maßnahmen zur Eindämmung der Schwarzarbeit beschlossen.

In- und ausländische Firmen müssen sich danach beim

Finanzamt melden, bevor sie mit einer Leistung beginnen.

Der

Auftraggeber soll einen Steuerabzug von 15 Prozent von der Rechnung

einbehalten und an das Finanzamt abführen. Allerdings kann das

beauftragte Unternehmen hierfür eine Freistellungsbescheinigung

vorlegen. Sie soll erteilt werden, wenn ein Unternehmen bislang

zuverlässig seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat.

Klaus Wiesehügel, der Vorsitzende der

IG Bauen-Agrar-Umwelt, hat die

Bundesratsentscheidung als #8222;Große Koalition der

Vernunft" begrüßt. Damit werde dem Lohn- und Sozialdumping in der

Baubranche und bei Verkehrsdienstleistungen zumindest im Bereich der

öffentlichen Hand ein Riegel vorgeschoben.

Die Gewerkschaften hoffen, den #8222;Unterbietungswettbewerb"

einzuschränken. Das Gesetz solle mittelständische Unternehmen und das

Handwerk vor flächendeckender Lohndrückerei schützen. Dies sei die

Voraussetzung für eine soziale Gestaltung des EU-Osterweiterung,

sagte Wiesehügel.

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