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Gesetzesänderungen zum 1.1.2007 – kurz und kompakt

Mehrbelastungen, Chancen und Risiken für Unternehmer

Zum Jahreswechsel sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die Unternehmen betreffen. Andere Gesetzesvorhaben sind gerade in Planung und sollten vorsorglich schon jetzt bedacht werden. Hier ein kurzer Überblick:

Zum 1. Januar 2007 sind Mehrwert- und Versicherungssteuer auf 19 Prozent gestiegen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent beispielsweise für Lebensmittel bleibt unverändert.

Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine abzugsfähigen Werbekosten mehr, die Pendlerpauschale entfällt. Zur Vermeidung von besonderen Härtefällen wird sie für Fernpendler beginnend ab dem 21. Kilometer in gewohnter Form gewährt.

Für Spitzenverdiener gilt von Jahresbeginn an der auf 45 Prozent erhöhte Spitzensteuersatz (vorher 42 Prozent). Er beginnt bei einem zu versteuernden Privateinkommen über 250.000 Euro für Ledige und über 500.000 Euro für Verheiratete.

Seit 1. Januar 2007 wird das Erziehungsgeld durch ein einkommensabhängiges Elterngeld ersetzt. Eltern erhalten zwölf Monate lang 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils, höchstens jedoch 1800 Euro.

Die Rürup-Rente spielte bei der Altersvorsorge für Selbständige bisher nur eine untergeordnete Rolle. Schuld war eine komplizierte Regel des Einkommens-steuergesetzes. Zukünftig sind Beiträge für die Rürup-Rente auch bei Selbstständigen ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar und können ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge werden. Die Regelungen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2006 angepasst.

Entgegen anders lautenden Berichten in den letzten Wochen bleiben Auskünfte des Finanzamtes meist kostenlos. Kostenpflichtig werden nur verbindliche Auskünfte nach § 89 der Abgabenordnung. Das sind sehr formale Anfragen bei denen der Steuerzahler eine schriftliche, verbindliche Stellungnahme erbittet. Telefonische Anfragen oder Auskünfte der Service-Center der Finanzämter bleiben auch zukünftig kostenlos.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 2,3 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent.

Zum 1. Januar 2007 werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, müssen Unterlagen in Zukunft elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können.

Ende Januar 2007 wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein

2. Mittelstands-Entlastungsgesetz verabschieden. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, mit denen vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer in den Bereich Statistik und Buchführung entlastet werden sollen.

Die Unternehmenssteuerreform soll 2008 in Kraft treten. Eine Arbeitsgruppe der Großen Koalition hat sich bereits auf Eckpunkte verständigt. Die Steuersätze für die Körperschafts- und Gewerbesteuer sollen auf zusammen unter 30 Prozent sinken. Zur Gegenfinanzierung ist vorgesehen, zahlreiche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten einzuschränken. Einen ersten Referentenentwurf erwarten Experten im Frühjahr 2007.

Um Betriebsnachfolgern den Start zu erleichtern, sollen Unternehmenserben künftig steuerfrei bleiben, wenn Sie den Betrieb zehn Jahre in vergleichbarem Umfang fortführen. Erforderlich ist dafür aber, dass die Arbeitsplätze im Wesentlichen erhalten bleiben. Die neue Regelung soll noch im ersten Quartal in Kraft treten und dann für alle Übertragungen seit 1. Januar 2007 gelten.

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