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Gesetzgeber soll Bürgschaftspraxis erleichtern

Gesetzgeber soll Bürgschaftspraxis erleichtern

Mittelständische Baubetriebe werden nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) "zunehmend von Aufträgen mittleren und größeren Umfangs ausgeschlossen". Der Verband fordert daher vom Gesetzgeber Enlastungen der Bauwirtschaft bei der Übernahme von Bürgschaften.

Mittelständische Baubetriebe werden nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) "zunehmend von Aufträgen mittleren und größeren Umfangs ausgeschlossen". Der Verband fordert daher vom Gesetzgeber Enlastungen der Bauwirtschaft bei der Übernahme von Bürgschaften: Demnach sollten Bürgschaften den Kreditrahmen eines Betriebes künftig nur noch mit 50 statt bisher 100 Prozent der Bürgschaftssumme belasten. Notwendig wäre dazu eine Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG)

Hintergrund der ZDH-Forderung bilden die Finanzsorgen der Bauwirtschaft. Die Betriebe leiden unter einer schwachen Eigenkapitalausstattung und einer zunehmend restriktiven Kreditvergabe. Erschwerend komme hinzu, dass Auftraggeber im Baugewerbe alle Spielarten von Bürgschaften ausnutzen würden. Betriebe müssten bis zu 15 Prozent jeder Auftragssumme als Sicherheiten hinterlegen. Da Bürgschaften in der Regel durch einen Bankkredit gedeckt werden, verringert sich dadurch effektiv der Kreditrahmen des Betriebes.

Nach Ansicht des ZDH besteht Spielraum für eine Novelle des Kreditwesengesetzes: Die Banken selbst würden in ihrer internen Risikobilanzierung Bürgschaften dieser Art als "mittleres Risiko" einstufen und nur zu 50 Prozent berücksichtigen, den Kreditrahmen der Betriebe selbst jedoch immer zu 100 Prozent belasten. Bis vor vier Jahren seien den Betrieben Gewährleistungsbürgschaften mit nicht mehr als 50 Prozent angerechnet worden. Erst eine damalige KWG-Novelle habe die Belastungen erhöht.

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