Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

GEZ bereut

Erst die Abmahnung, dann die Beichte: Als "nicht optimal" bezeichnet die Gebühreneinzugszentrale ihr Gebaren gegenüber einem Online-Beratungsportal für Kleinunternehmer.

Die Anwälte der GEZ hatten schon ihre Messer gewetzt. 32 Punkte umfasste die strafbewährte Unterlassungserklärung, mit der sie gegen das Internetportal Akademie.de vergangene Woche vorgestoßen waren. Die GEZ sah sich durch Formulierungen wie "Gebührenjäger" oder "Gebührenhäscher" auf der Website in ein falsches Licht gerückt.

Wie die Netzeitung meldet, hat der Chef der GEZ jetzt zum Rückzug geblasen. Wendungen wie "GEZ-Gebühren", die heute in aller Munde seien, sollten nicht abgemahnt werden, räumte Lutz Marmor gegenüber der Presse ein.

Grundsätzlich sei es richtig, dass sich die GEZ gegen falsche negative Darstellungen wehre, sagte der Verwaltungsratvorsitzende der Gebühreneinzugszentrale. Das Internetportal habe viele Sachverhalte nicht korrekt wiedergegeben. Wegen der umstrittenen Formulierungen jedoch wolle man nichts weiter unternehmen, zumal das Portal die beanstandeten Seiten inzwischen aus dem Netz genommen habe.

Das ZDF stellte laut Netzeitung klar, dass es der GEZ vor allem um die Korrektur falscher Behauptungen gegangen sei. Nur zwei der 32 Punkte in der Abmahnung hätten die Wortwahl der Unternehmensberater betroffen.

(mfi)

Das könnte Ihnen auch gefallen: